Was für Banken zum täglichen Geschäft gehört, war Pensionskassen bisher nicht möglich: der kurzfristige Tausch von Wertschriften gegen Liquidität. Seit dem 1. August steht der Repo-Markt zur Absicherung von Fremdwährungsrisiken jedoch auch ihnen offen. «Eine Teilnahme am Repo-Markt ist seit mehreren Jahren ein Anliegen vieler Pensionskassen», sagt Patrick Uelfeti, Leiter Portfolio Management bei Publica. Denn die Absicherung von Fremdwährungsrisiken kann bei starken Währungs- und Zinsschwankungen kurzfristige Zahlungen notwendig machen – und dafür müssen Pensionskassen Liquidität halten.
Geringere Opportunitätskosten
Können Pensionskassen hingegen Aktien oder Anleihen temporär durch Repo-Geschäfte für ihren kurzfristigen Liquiditätsbedarf als Sicherheiten hinterlegen, kann die Liquiditätsreserve kleiner sein. «Dadurch könnten wir unsere Opportunitätskosten senken», erklärt Uelfeti. Denn im aktuellen Tiefzinsumfeld sind Festgeldanlagen besonders unattraktiv. Je tiefer die Liquiditätsquote, desto besser: Jeder Franken, der anderweitig investiert wird, trägt zu einer besseren Performance bei. Und das kommt letztendlich auch den Versicherten zugute, so Uelfeti.
Der Bundesrat hat den Mehrwert nun offensichtlich anerkannt. Die Anpassung der BVV2 ermöglicht es Pensionskassen, maximal drei Prozent ihres Gesamtvermögens für Repo-Geschäfte einzusetzen, um Spitzen im Liquiditätsbedarf von Währungsabsicherungsgeschäften zu decken. Mit der klaren Begrenzung soll vermieden werden, dass Repo-Geschäfte als Hebel genutzt werden, um risikoreiche Anlagen auf Kredit zu erwerben.
Umsetzung ist aufwendig
Für die grosse Mehrheit der Pensionskassen ist die Nutzung der neuen Möglichkeit noch Zukunftsmusik. «Die BVV2-Anpassung war die erste, aber längst nicht die einzige Hürde. Es gilt noch viele Fragen zu beantworten», meint Patrick Uelfeti. Die wichtigste Frage für Pensionskassen ist aktuell: Wie wird der Handel mit Repo-Geschäften überhaupt realisiert?
Denn Pensionskassen sind als eigenständige Akteure am Schweizer Repo-Markt bisher nicht zugelassen. Einerseits weil sie die Teilnahmebedingungen durch die SIX Repo AG nicht erfüllen, andererseits weil für die Abwicklung in Zentralbankengeld ein Zugang zum SIC-System notwendig ist, der laut SNB aktuell nicht für Pensionskassen vorgesehen ist. Es bestehen jedoch weitere Zugänge zum Repo-Markt. So können etwa Anbieter von Einanlegerfonds die Repo-Geschäfte für Pensionskassen abwickeln. Weitere denkbare Möglichkeiten sind laut Uelfeti auch bilaterale Geschäfte mit Banken, oder die Teilnahme am europäischen Repo-Markt. «Welche Möglichkeit sich davon am besten umsetzen lässt und sich lohnt, ist noch offen – wir stehen erst am Anfang der Evaluation», so Uelfeti.
Für Stephanie Spozio, Investment Consultant bei Prevanto, ist klar: ......

