
Zwei Kassenchefs mit einem Ziel
Reicht das angesparte Alterskapital der Neurentner zum Zeitpunkt der Pensionierung nicht, um die versprochene Altersrente zu finanzieren, ergeben sich Pensionierungsverluste. Diese tragen die Vorsorgeeinrichtungen und werden in der Regel auf die Aktivversicherten überwälzt, indem deren Guthaben tiefer verzinst werden. Wer in den vergangenen 10 bis 15 Jahren in Pension ging, wird in der Regel durch die jüngeren Generationen massiv subventioniert. Für Neurentner der kommenden 10 Jahre gilt Ähnliches.
Laut aktueller Analyse der Beratungsfirma Towers Watson im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen lagen die Pensionierungsverluste bei 27 untersuchten Vorsorgeeinrichtungen im Jahr 2013 in Bezug auf die Leistungen des BVG-Obligatoriums bei 16% (Medianwert) beziehungsweise bei 11% in Bezug zum ganzen Alterskapital der Neurentner.
Für die laufende Umverteilung von Aktivversicherten zu Rentnern gibt es verschiedene Gründe: So müssen aufgrund der längeren Lebenserwartung und infolge des tiefen Zinsniveaus regelmässig neue Bilanzierungsgrundlagen verwendet werden, welche den Reservierungsbedarf stetig erhöhen. Wird nicht gleichzeitig der Umwandlungssatz (UwS) gesenkt, müssen der Vermögensertrag oder höhere Beiträge zur Finanzierung der zusätzlich notwendigen Mittel herangezogen werden.
Umhüllende Kassen kürzen Renten
Die meisten umhüllenden Kassen haben den Handlungsspielraum erkannt: Sie haben ihre UwS gesenkt oder haben zumindest angekündigt, dies zu tun. So will beispielsweise die BVK, die Vorsorgeeinrichtung der Angestellten des Kantons Zürich, per 2017 den technischen Zinssatz aufgrund der erwarteten Anlageerträge auf 2% senken und zeitgleich den UwS auf 4,9% reduzieren. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. So wird der Benachteiligung der jüngeren Generationen ein Riegel geschoben.
Das neue Vorsorgereglement liegt noch nicht schriftlich vor und schon protestieren einige BVK-Versicherte gegen diese Massnahmen. Rentenkürzungen sind allemal unpopulär. Dies umso mehr, wenn die Zusammenhänge nicht erkannt werden.
Auf mehr Verständnis trifft der Geschäftsführer der Pensionskasse der PwC, Josef Bachmann. Die Kasse hatte 2005 ein variables Renten-Modell mit fixer Altersrente und variablem Bonusteil eingeführt. Damals galt für die Altersrenten ein UwS im Alter 63 von 6,8%. Der technische Zins betrug 3,5%. Ab 2014 erfolgt die lineare Senkung des UwS bis 2020 auf 4,67% (Alter 63; oder 4,9% bei 65) und der technische Zins wurde auf 2,5% gesenkt.
Um die Umverteilung an die Rentner weiter einzuschränken, stellte die PwC 2014 auch die vor 2005 laufenden Altersrenten auf eine dynamische Altersvorsorge (d.h. Altersrente und Bonusteil) um. Je nach Anlagerendite der Jahre 2014- 2016 gibt es eine Erhöhung oder Reduktion des Bonusteils per 1. Januar 2017. Bei gutem Ergebnis der Pensionskasse kommen die Rentner also in den Genuss von Leistungserhöhungen. Die PwC-Versicherten haben die Änderung mehrheitlich mit Verständnis und Wohlwollen aufgenommen. Mehr Generationengerechtigkeit und finanzielle Nachhaltigkeit ist auch ihnen ein Anliegen.
Kantonale Aufsicht sagt nein
Die Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich hat jedoch die Reglementsänderung betreffend Umstellung der laufenden Renten nicht akzeptiert und eine entsprechende Verfügung erlassen. Sie vertritt die Ansicht, dass laufende Renten in keinem Falle reduziert werden dürfen. Die Pensionskasse hat den Fall nun an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen. Erwünscht wäre ein klärender Entscheid des Bundesgerichts.
Gibt es grünes Licht, dann kann die 2. Säule die systemfremde Umverteilung im Kapitaldeckungsverfahren stoppen oder mindestens reduzieren. Werden auch Altrentner in das dynamische Altersvorsorgemodell miteinbezogen, können Pensionierungsverluste effektiver schrumpfen. Eine solche Lösung würde den Aktivversicherten der BVK weniger Umverteilung in Aussicht stellen. Vielleicht würden die Proteste dann leiser werden.
* Susanne Kapfinger ist Ökonomin und leitet die Redaktion AWP Soziale Sicherheit