6. September 2017, von Susanne Kapfinger
Über das Erben wird wenig gesprochen. Es ist privat, weil es mit Sterben zu tun hat. Das ist ein Fehler.
Tabu: 47 Milliarden – Tendenz steigend
Es gibt erstaunlich wenig Untersuchungen zum Erbvermögen in der Schweiz. Die Universität St. Gallen hat im Vorfeld der Abstimmung zur Bundeserbschaftssteuer eine Studie veröffentlicht: Lag das Gesamtvolumen der Erbschaften und Schenkungen im Jahr 2000 noch bei 35 Milliarden, stieg es 2013 auf 47 Milliarden Franken. Erbschaften machen etwa 7% des BIP aus. Das ist mehr als in den umliegenden Ländern, blieb doch der Vermögensbestand im 2. Weltkrieg hierzulande nahezu unversehrt. Die Nachkriegsgeneration – dazu gehören auch die Babybommer – hat in Jahrzehnten des Friedens und wirtschaftlichen Wachstums das Vermögen zusätzlich stark vergrössert. Es lohnt sich, dazu paar Überlegungen anzustellen.
Dekade der Unsicherheit
Den jüngeren Generationen wird es schwerer fallen vorzusorgen. Erstens ändert sich die Arbeitswelt: Zeitverträge werden immer häufiger und die Digitalisierung verändert die Berufsbilder. Das Risiko eines Erwerbsunterbruchs durch Umschulung und Weiterbildung steigt. Somit erhöht sich die Gefahr, dass Erwerbslücken und Beitragslücken in der Vorsorge entstehen. Zweitens wird das Wirtschaftswachstum das Niveau der Vorkrisenjahre kaum erreichen. Das Seco prognostiziert 2018 ein BIP-Wachstum unter 2%. Dabei fällt die Produktivitätssteigerung weniger beim Menschen an, als beim Kapital. Auch das ist eine Facette der Digitalisierung. Die Lohnentwicklung hinkt schon heute dem Wirtschaftswachstum hinterher. Nominallöhne legten 2016 nur um 0,7% zu. Das wirkt sich ebenfalls auf die Beiträge für die Vorsorge aus. Drittens ist die Rückkehr des dritten Bei-tragszahlers durch das Tiefzinsumfeld in weite Ferne gerückt. Die nächsten 15 Jahre werden die Zinsen tief bleiben, wie eine Analyse von Benno Weber, Obligationen-Chef der Zürcher Kantonalbank, zeigt. Alles in allem nimmt die Fähigkeit zum Aufbau der eigenen Altersvorsorge in Zukunft eher ab.
Alle Verträge gehören auf den Tisch
Auch das Umlagesystem der AHV lässt vermuten, dass die Jungen nicht mehr die selben Leistungen erhalten werden wie ihre (Gross-)Eltern. Das ist laut Umfragen in der Bevölkerung angekommen. Der Generationenvertrag ist in Schieflage und muss angepasst werden. Das steht fest. Die staatlich geregelte Altersvorsorge ist aber nicht der einzige Generationenvertrag. Die Generationen sind durch zahlreiche Austauschbeziehungen miteinander verbunden. Vererben ist auch ein Generationentransfer. Fliesst auf gesellschaftlicher Ebene über die Sozialversicherungen mehr an die Älteren, so ist es im privaten Bereich via Zusammenwohnen, Unterstützungsleistungen, Bildungsinvestitionen, Schenkungen und Erbschaften umgekehrt, wie eine vom Bund in Auftrag gegebene Studie zeigt («Kindheit, Jugend und Generationenbeziehungen»). Das darf bei der Diskussion nicht ausser Acht gelassen werden.
Vorsorgekapital aufstocken helfen
Die Generationentransfers im privaten Bereich in Form von praktischen Hilfeleistungen, finanziellen Transfers (u.a. Schenkungen) und Erbschaften gewinnen an Bedeutung. Sie könnten das Vorsorgekapital aufpeppen. Das setzt aber eine gesunde Beziehung zwischen den Generationen voraus. Diese Diskussion dürfte im Zusammenhang mit der Altersvorsorge öffentlich geführt werden. Umverteilung gibt es auf zwei Ebenen in unterschiedlicher Richtung. Die Generationenverträge auf der gesellschaftlichen und privaten Ebene sollten deshalb gemeinsam betrachtet werden. Es geht mir dabei weniger um einen messbaren Ausgleich zwischen den Generationen, als um die Sensibilisierung für dieses Thema. Das kann vielleicht verhindern, dass sich Junge verraten fühlen, und nimmt Rentner in die moralische Pflicht, sich mit Geldtransfers auf privater Ebene auseinanderzusetzen. Eine gesunde Beziehung zwischen den Generationen bildet schliesslich die Grundlage für alle Generationenverträge.