Vorsorgeeinrichtungen entlasten statt belasten
02. Oktober 2019, von Susanne Kapfinger
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) belässt den Leitzins auf -0,75 Prozent. Die Negativzinsen werden mittelfristig nicht verschwinden und Banken belasten. Die Auswirkung auf das Vorsorgesystem: Dramatisch.
Problematische Anlagekategorien
Die Belastung erfolgt auf zwei Ebenen. Erstens geben Banken die Negativzinsen zum Teil an ihre Kunden weiter. Das können Pensionskassen, Anlagestiftungen, Freizügigkeitsstiftungen und 3a-Stiftungen sein. Das reduziert die liquide gehaltenen Altersguthaben. Grundsätzlich gilt: Je höher der Cashanteil, desto grösser die Verluste. Bei Pensionskassen betrug der durchschnittliche Cashanteil in den vergangenen Jahren laut PK-Barometer der UBS rund 6 Prozent.
Zweitens schmälern Negativzinsen die Renditeerwartungen von Obligationenanlagen. In den letzten Monaten hat sich dieser Trend sogar beschleunigt: Die Rendite auf Verfall des «Swiss Bond Index AAA-BBB» liegt mit 0,3 Prozent pro Jahr bereits im Minusbereich. Das ist besorgniserregend, da ein Viertel des Vorsorgevermögens in CHF-Obligationen angelegt ist.
Das belastet die Altersvorsorge zusätzlich neben der steigenden Lebenserwartung und den trüben Wirtschaftsaussichten. Besonders betroffen sind mittelgrosse Pensionskassen. Sie halten 34 Prozent der Anlagen in CHF-Obligationen.
Steuerentlastungen im Visier
Es erstaunt nicht, dass der Ruf nach Entlastung der Altersvorsorge immer lauter wird. Entlastet werden kann grundsätzlich auf drei Ebenen: Von Seiten der Geldpolitik, fiskalisch und strukturell.
Gegenwärtig belaufen sich die Einnahmen der SNB aus Negativzinsen auf 2 Milliarden Franken pro Jahr. Diese werden heute an Bund und Kantone ausgeschüttet. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert jedoch, dass die Einnahmen den Pensionskassen ausgeschüttet werden sollen, um den Rückgang bei den Renten aufzuhalten. Auch der Bund der Steuerzahler (BDS) will damit die Vorsorge retten, hat aber die Sanierung der AHV im Visier. Alfred Heer, Präsident der BDS und SVP-Nationalrat, hat Ende 2018 dazu eine Motion eingereicht.
Auf fiskalischer Ebene ist zwar nicht viel Spielraum für Entlastungen vorhanden. Vorsorgeeinrichtungen sind aufgrund ihrer Zwecksetzung grundsätzlich steuerbefreit (vgl. BVG Art. 80 Absatz 2) und unterliegen damit nicht der direkten Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuer. Aber sie bezahlen sowohl Stempelabgabe als auch Mehrwertsteuer. Die Vorsorgeverbände ASIP, KGAST und VVS regen an, hier über eine Steuerbefreiung nachzudenken.
Zusätzlich müssen Pensionskassen und Anlagestiftungen beim Verkauf von Liegenschaften auf Mehrwerte eine allgemeine Gewinnsteuer oder eine spezielle Grundstückgewinnsteuer zahlen. Damit will man häufige Handänderungen und Immobilienspekulationen verhindern.
Die Belastung kann trotzdem gross sein. Denn schliessen sich kleinere und mittlere Pensionskassen einer Sammelstiftung oder Gemeinschaftseinrichtung an, werden in der Regel Immobilien verkauft. Die Befreiung solcher Pensionskassen von Grundstückgewinnsteuer und Handänderungsgebühren wäre naheliegend.
Strukturwandel macht Reform nötig
Das Tiefzinsumfeld und die demografische Entwicklung zwingen Politik und Behörden Massnahmen zu ergreifen, die das Vorsorgesystem entlasten. Die Verwendung von SNB-Einnahmen für die Altersvorsorge und Steuerentlastungen von Vorsorgeeinrichtungen sind aber nur ein Tropfen auf den heissen Stein.
Die nachhaltige Finanzierung der Altersvorsorge kann nur durch eine Strukturreform sichergestellt werden. In einer solchen Reform müssen Einnahmen erhöht oder Ausgaben gekürzt werden. Die Massnahmen dazu heissen Beitragserhöhung, Referenzaltererhöhung oder Rentenkürzung. Daran führt kein Weg vorbei.