Umwandlungssatz: Gesetzgeber muss handeln

04. Juli 2018, von *Donald Desax

Die berufliche Vorsorge stellt eine der grossen Errungenschaften für die soziale Wohlfahrt in der Schweiz dar. Besonders mit den Vollversicherungslösungen der Lebensversicherer ist es gelungen, den kleinen und mittleren Unternehmen eine verlässliche Altersvorsorge für ihre Mitarbeitenden zu bieten und sie von erheblichen Belastungen und Risiken zu befreien, die nicht zu ihrem Geschäftsalltag gehören. Wer etwas anderes behauptet, verkennt geradezu fahrlässig die volkswirtschaftliche Bedeutung: Über eine Million Versicherte und 180 000 Firmen zählen auf die Leistungen und Garantien der Lebensversicherer. Die Nachfrage hält ungebrochen an und kann leider nur noch teilweise befriedigt werden. 

Umverteilung stoppen

Die grosse Zurückhaltung der Versicherer bei der Aufnahme neuer Firmen in die Vollversicherung hat allzu bekannte Gründe. Verschiedene vorgegebene Parameter sind weit von der Realität entfernt. In erster Linie führt der viel zu hohe Umwandlungssatz im BVG zu immer bedrohlicheren Verzerrungen im System. Inzwischen erreichen die dadurch bedingten Verrentungsverluste 50 Prozent der Altersguthaben. Das bedeutet, dass pro 100 000 Franken Altersguthaben jedes Neurentners zusätzlich 50 000 Franken aufgewendet werden müssen, damit die Altersrente bis zum voraussichtlichen Lebensende reicht. 

Und selbst im überobligatorischen Teil, wo die Umwandlungssätze wesentlich tiefer sind, fallen noch immer Verrentungsverluste an. Zusammen mit den Nachreservierungen für die bestehenden Renten belief sich diese Quersubventionierung allein bei Helvetia im vergangenen Jahr auf über 160 Millionen Franken. 

Wie der Bericht der Oberaufsichtskommission (OAK) zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen eindrücklich zeigt, ergeht es andern Vorsorgeeinrichtungen in der 2. Säule nicht besser: Seit 2014 beläuft sich diese Umverteilung durchschnittlich auf 7 Milliarden Franken pro Jahr. Dies heisst, dass jeder in der 2. Säule Versicherte pro Jahr durchschnittlich 1 700 Franken Subventionen leistet. Geht die Entwicklung unverändert weiter, könnte sich diese Summe nach Schätzungen von Helvetia in den nächsten zehn Jahren verdreifachen. 

Wettlauf gegen die Zeit

Die Anbieter von BVG-nahen Pensionskassen und die Lebensversicherer haben jedoch nur einen begrenzten Handlungsspielraum, um dieser Umverteilung entgegenzuwirken. Er besteht im Wesentlichen in Prämienanpassungen, einer weiteren Begrenzung des Neugeschäfts und Bestrebungen zur Rationalisierung der Prozesse durch die Digitalisierung. In erster Linie sollten die Massnahmen aber an den Verlustquellen, nämlich dem völlig unrealistischen Umwandlungssatz im BVG ansetzen. Erste Kassen haben deshalb bereits einen umhüllenden Umwandlungssatz eingeführt, welcher deutlich tiefer als der gesetzliche obligatorische Satz sein muss. 

Abhilfe muss aber auch der Gesetzgeber schaffen, indem die Reform der 2. Säule nun zügig vorangebracht wird. Der unrealistisch hohe Umwandlungssatz muss gesenkt werden. Die Zeit drängt, da bis 2029 die letzten Baby-Boomer in Rente gehen. Bleiben Reformen bis dahin aus, tragen die nachfolgenden, geburtenschwächeren Jahrgänge die finanzielle Last.

Finanzierung der Verrentungsverluste

Heute erfolgt die Umverteilung intransparent und unfair. Neben der raschen Senkung des gesetzlichen Umwandlungssatzes sollte daher eine Prämie für die Verrentungsverluste ermöglicht werden. Diese war in der Altersvorsorge 2020 bereits vorgesehen und unbestritten. Eine solche «Verrentungsprämie» würde die Transparenz in der 2. Säule deutlich erhöhen.

Die Vollversicherung leistet einen bedeutenden Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Um eine weitere Verknappung des Angebotes an Vollversicherungen zu vermeiden, sind nun rasch solche ersten, konkreten Schritte auf Gesetzesebene nötig. Nur so können die Lebensversicherer wie Helvetia den KMU weiterhin die gewünschten Lösungen für eine sichere und generationengerechte Altersvorsorge ihrer Mitarbeitenden ermöglichen. 

*Donald Desax ist Leiter Berufliche Vorsorge Schweiz der Helvetia Gruppe

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