Versicherungen in der Pflicht

Von Susanne Kapfinger, Ökonomin und Leiterin Redaktion AWP Soziale Sicherheit

Die Schweizer Sozial- und Rückversicherungen sind wichtige Pfeiler in Krisen. Sie helfen negative Auswirkungen zu begrenzen – dafür wurden sie konzipiert. Die Corona-Pandemie kann als Feuerprobe dieser Institutionen verstanden werden. Dies gilt in zweierlei Hinsicht.


Wirtschaft stürzt in Rezession

Einerseits müssen Arbeitnehmende vor den Folgen der Coronakrise geschützt werden. Denn immer mehr Unternehmen sind mit finanziellen Einbussen konfrontiert. Gelingt es nicht, die vom Staatssekretariat für Wirtscha…  Seco erwartete Rezession in absehbarer Zeit wieder in eine Wachstumsphase zu überführen, drohen hohe Arbeitslosenzahlen. Der Bund bemüht sich zwar Entlassungen abzuwenden, indem er Kurzarbeit-Entschädigung bezahlt. Dort, wo die Unterstützungsmassnahmen nicht greifen, wird aber die Arbeitslosenversicherung den Betroff enen helfen müssen. Das stützt letztlich auch die Wirtschaft… , weil die Arbeitslosengelder zum Konsum beisteuern.


Finanzielle Stütze im Krankheitsfall

Andererseits sind auch Erkrankte arbeitsrechtlich und fi nanziell geschützt. Bei einer Erkrankung erhalten Arbeitnehmer entweder die gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber oder bei Vorhandensein einer Krankentaggeldversicherung das entsprechende Taggeld. Selbständigerwerbende ohne Krankentaggeldversicherung erhalten im Normalfall keine Lohnfortzahlung. Sie können auch keine Kurzarbeit beantragen. Nun hat der  Bundesrat aber beschlossen auch sie während einer gewissen Zeit zu entschädigen, falls sie wegen Schulschliessungen Kinder betreuen müssen, bei ärztlich verordneter Quarantäne oder der Schliessung eines selbstständig geführten öff entlich zugänglichen Betriebes. Sie erhalten 80 Prozent des Lohns, höchstens 196 Franken pro Tag. Ihre Gesundheitsleistungen werden je nach Franchise mehr oder weniger von den Krankenversicherungen bezahlt.


Auswirkung auf Pensionskassen

Das Coronavirus macht Menschen nicht nur krank, sondern fordert auch Todesopfer. Das kann Auswirkungen auf Pensionskassen haben: Stirbt ein Aktivversicherter, muss die Vorsorgeeinrichtung das Todesfallkapital oder eine Hinterlassenenrente an die Hinterbliebenen bezahlen; stirbt ein Rentner, hat der überlebende Ehegatte Anspruch auf eine Witwer- oder Witwenrente – diese beträgt in der Regel 60 Prozent der Rente. Vermehrte Todesfälle unter den Aktivversicherten einer Pensionskasse könnten diese in Zahlungsschwierigkeiten führen. Viele haben zwar für das Todesfallrisiko eine Rückversicherung abgeschlossen. Die Risikodeckung sieht laut Bundesamt für Statistik wie folgt aus: Autonome Kassen tragen sämtliche anlage- und verisicherungstechnischen Risiken, wie Alter, Tod und Invalidität selber. Das sind 19 Prozent der Vorsorgeeinrichtungen mit 39 Prozent der Versicherten. Autonome Kassen mit Rückversicherung decken Spitzenrisiken durch einen Excess-Loss oder Stop-Loss Vertrag ab. Ihr Anteil an den Vorsorgeeinrichtungen beträgt ebenfalls 19 Prozent. Die nicht-autonomen Kassen – in diese Kategorie zählen 62 Prozent der Vorsorgeeinrichtungen mit 46 Prozent der Versicherten – sind fast alle rückversichert.


Polster vorhanden

Für die Rückversicherer sollte die Pandemie kurzfristig kein Problem darstellen, sagt Hanspeter Tobler, Geschä… sleiter PKRück, da solche adversen Fälle im Risikomodell berücksichtigt und durch Risikokapital abgesichert sind. Sollte die aktuelle Situation anhalten, kann sich dies aber auf kün… ige Preise auswirken. In den letzten Jahren hat der Wettbewerb unter den Rückversicherern zugenommen. Die Preisspirale zeigte in diesem Umfeld entsprechend nach unten.

Veranstaltungen

Juni - 2023
So Mo Di Mi Do Fr Sa
  01 02 03
04 05 06 07 09 10
11 12 13 14 15 16 17
18 19 20 21 22 23 24
25 26 27 28 29 30