Umverteilung im Klartext
Von Susanne Kapfinger, Redaktionsleiterin AWP Soziale Sicherheit
Die Antworten zur BVG-Reformvorlage liegen auf dem Tisch. Die Gemeinsamkeit der Vernehmlassung: Der BVG-Mindestumwandlungssatz soll gesenkt werden. Für die tiefen Zinsen und die gestiegene Lebenserwartung ist er mit 6,8 Prozent deutlich zu hoch. Dies entspricht nach aktuellen Annahmen zur Lebenserwartung einem Zinsversprechen von 4,7 Prozent für eine 64-Jährige Frau und von 4,9 Prozent für einen 65-Jährigen Mann. Demgegenüber erwirtschaftet eine Schweizer Vorsorgeeinrichtung mit einer durchschnittlichen Anlagestrategie – Aktienanteil von 30 Prozent – langfristig eine Jahresrendite von lediglich 2 Prozent.
Faire Finanzierung: Unmöglich
Die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes ist für alle Vorsorgeeinrichtungen wichtig, deren Umhüllungsgrad sehr gering ist respektive die nahe am BVG-Obligatorium sind. Diese können die Leistungsverpflichtungen nicht fair finanzieren, weil sie den Umwandlungssatz nicht senken können. Es sind vor allem kleinere Vorsorgeeinrichtungen, in denen häufig die Gastro-, Hotel-, Transport- und Baubranche vertreten ist, wo eher tiefe Löhne versichert sind. Dort gehen die Kosten der hohen Umwandlungssätze zu Lasten der Vorsorgeeinrichtung und werden in erster Linie von den Aktivversicherten und in zweiter Linie vom Arbeitgeber getragen. Das Ausmass der Umverteilung von den Aktiven zu den Rentnern ist erheblich: Sie hat sich laut Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK) von 5,1 Milliarden Franken in 2018 auf aktuell 7,2 Milliarden Franken erhöht. Das entspricht 0,8 Prozent des gesamten Vorsorgekapitals.
Mehrheit ist nicht betroffen
Die meisten Vorsorgeeinrichtungen wären von einer Senkung des Umwandlungssatzes aber kaum betroffen, weil sie ihre Leistungsversprechen an die Zins- und Lebenserwartung bereits angepasst haben. Der durchschnittliche Umhüllungsgrad über alle Vorsorgeeinrichtungen liegt bei 58 Prozent. Entsprechend haben 59 Prozent der Vorsorgeeinrichtungen mit 67 Prozent des Altersguthabens den Umwandlungssatz auf 6 Prozent oder weniger angepasst. Der durchschnittliche Umwandlungssatz liegt aktuell bei 5,7 Prozent.
Fehlende Transparenz
Diese Anpassungsfähigkeit des Systems steht in klarem Gegensatz zur Politik, welche sich seit vielen Jahren sehr schwer tut mit der BVG-Reform. Das Stimmvolk hat schon zwei Mal die vorgeschlagene Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes abgelehnt. Es macht den Anschein, dass die Mehrheit der Stimmbürger die zu hohen Leistungsversprechen im Umfeld des BVG-Obligatoriums akzeptiert und die Kosten dafür willentlich jungen Generationen aufbürdet. Unter diesen Umständen wäre es fair die Kosten der Pensionierungsverluste, die einen Teil der Umverteilung darstellen, zumindest transparent zu machen. Es ist deshalb dringend nötig, dass die gesetzlichen Bestimmungen dahingehend erweitert werden, dass die zu hohen Leistungsversprechen mittels gesetzlich vorgesehenen, zweckgerichteten Beiträgen finanziert werden. Das hätte bereits vor zehn Jahren geschehen sollen.