Umdenken beim Umwandlungssatz

von Jean Rémy Roulet, Präsident des Pensionskassenverbandes Asip

Das Nein des Schweizervolkes zur Vorlage «Altersvorsorge 2020» darf nicht als Nein zu einer grundsätzlichen Reform der Altersvorsorge verstanden werden. Es braucht weiterhin eine Reform, welche die dringendsten Probleme löst: Massvolle zusätzliche Mittel für die AHV zur Deckung des Umlagedefizites, eine sinnvolle weitere Flexibilisierung des Altersrücktritts sowie eine Senkung des BVG-Umwandlungssatzes mit Ausgleichsmassnahmen im BVG zum Erhalt des Leistungsniveaus. Im Rahmen dieser Reformprozesse ist die Gesamtsicht, die sich aus dem Schweizerischen Drei-Säulensystem ergibt, nicht aus den Augen zu verlieren.

Reformbedarf auch im BVG

Eine Reform für die berufliche Vorsorge ist ebenso dringend wie eine Reform für die AHV. Die zunehmende Lebenserwartung und die sinkenden Renditen führen zu einer wachsenden Quersubventionierung der Rentenbezüger zulasten der Beitragszahler. Eine Senkung des BVG-Umwandlungssatzes ist daher vor allem für BVG-nahe Pensionskassen dringend notwendig. Denn je länger wir warten, umso stärker wird gesenkt werden müssen.
Die aktuelle Regelung engt den Handlungsspielraum für BVG- und BVG-nahe Kassen mit jedem Jahr mehr ein, da die Umverteilung nicht reduziert wird. Diesbezüglich sind zwei Arten von Umverteilungen zu unterscheiden: Pensionierungsverluste für Neurentner und Differenz der Verzinsung zwischen Aktivversicherten und Rentenbezügern.
Können die Pensionierungsverluste nicht mit Gewinnen, vor allem aus dem Anlageprozess (Zinsgewinne), gedeckt werden, reduziert sich der Deckungsgrad der Kassen. Viele Pensionskassen mit überobligatorischen Leistungen haben ihre Umwandlungssätze – wenn möglich verknüpft mit Ausgleichsmassnahmen – bereits gesenkt. Sie konnten ihren Handlungsspielraum zur Stabilisierung der Pensionskasse nutzen. BVG- und BVG-nahe Pensionskassen haben diese Möglichkeit nicht.

Ziel: Zustand vor der BVG-Revision

Festzuhalten ist, dass der Umwandlungssatz eine rein rechnerische Grösse ist. Er ergibt sich aufgrund von Lebenserwartung und realistisch zu erwartender Rendite. Der Asip als Fachverband fordert, dass der gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Umwandlungssatz inskünftig wie vor der BVG-Revision durch den Bundesrat auf der Basis eines periodisch zu verfassenden Berichtes festgelegt wird.
Während die Pensionskassen nach eigener finanzieller Lage immer höhere Altersleistungen auszahlen können, verhindert ein realistischer Mindest-Umwandlungssatz einen gesetzlichen Zwang zur systemfremden Umverteilung.
Dabei kann das bisherige BVG-Leistungsniveau über eine Anpassung des Koordinationsabzuges und der Altersgutschriften sowie allenfalls über einen früheren Beginn des Sparprozesses sichergestellt werden. Mit diesen Lösungen findet die Kompensation innerhalb der beruflichen Vorsorge (BVG) statt.

Übergangsgeneration neu definiert

Auch bezüglich der Regelung für die Übergangsgeneration ist eine praxistauglichere Lösung anzustreben. Das Parlament hat in den letzten Jahren verschiedene Ausgleichsmassnahmen geprüft. Die Umsetzung aller Massnahmen ist letztlich mit Mehrkosten verbunden. Diese Mehrkosten tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam.
Bei einer Neuauflage sind jedoch die Fristen für die Übergangsgeneration und die Art und Weise der Ausgleichsmassnahmen erneut zu diskutieren. Der Asip fordert nach der Ablehnung der vom Parlament vorgeschlagenen zentralen Mechanik weiterhin eine kassenspezifische, dezentrale Lösung (vergleichbar mit den 1985 für die Eintrittsgeneration eingeführten Sondermassnahmen). Eine dezentrale Lösung ist fairer und einfacher umzusetzen. Zudem ist die jetzt abgelehnte Übergangsfrist von 20 Jahren massiv zu reduzieren.

Es muss vor allem einfach sein

Eine Neuauflage der Reform darf das «Fuder» nicht überladen, die finanzielle Belastungsfähigkeit der Versicherten und Arbeitgeber nicht überfordern und nicht zu komplex sein. Es geht darum, auf den Stärken unserer beruflichen Altersvorsorge aufzubauen. Im Rahmen dieses Prozesses müssen alle Akteure einen Beitrag leisten.

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