Stiftungsräte brauchen eine Anlaufstelle

30. Januar 2019, von Susanne Kapfinger

Stiftungsräte der zweiten Säule tragen die Verantwortung für ein Vermögen von fast einer Billion Franken. Ihnen obliegt die strategische Führung der Pensionskassen – und sind dafür haftbar. Doch wie diese Stiftungsräte dabei vorgehen oder was sie brauchen, weiss niemand. Es fehlen jegliche Statistiken dazu. 

Schwachstellen sind bekannt 

Das paritätisch geführte Milizsystem hat bekannte Schwachstellen. Erstens liegt ihm eine strukturell bedingte Dominanz der Arbeitgeberseite zugrunde: Die Arbeitnehmervertreter befinden sich im Abhängigkeitsverhältnis. Zweitens besteht im Stiftungsrat ein Kompetenzgefälle: einerseits zwischen dem Stiftungsrat und den professionellen Akteuren (Berater, Experten, Revisoren), andererseits zwischen den Sozialpartnern.

Es existieren zwar gesetzliche Vorschriften zur paritätischen Verwaltung der beruflichen Vorsorge. Diese enthalten formale Aspekte und betreffen die Durchführung der Wahl, die Definition des Arbeitnehmerbegriffs, die Konfliktregelung bei Stimmengleichheit und die Alternation des Präsidiums zwischen den Sozialpartnern. Verankert ist auch der gesetzliche Anspruch auf Aus- und Weiterbildungen sowie Entschädigung.

Wie einzelne Aspekte dieser Vorschriften umgesetzt werden, weiss niemand: Wieviel wird für Aus- und Weiterbildung investieren? Fühlen sich die Arbeitnehmer ausreichend ausgebildet oder sind sie überfordert? Wieviel Zeit beansprucht die strategische Führung? Wird die Stiftungsratstätigkeit ehrenamtlich ausgeführt oder abgegolten? Wie werden Konflikte zwischen den Sozialpartnern gelöst?

Zentrale Fragen bleiben unbeantwortet, weil es keine Erhebungen dazu gibt. Wir kennen nicht einmal die Anzahl der in der Schweiz tätigen Stiftungsräte. Es ist ein System im Blindflug, das bislang erstaunlich gut funktioniert hat. Darauf vertrauen, dass dies weiterhin so sein wird, wäre fahrlässig. Die Versicherten waren bislang nie mit Rentenkürzungen in diesem Umfang konfrontiert. Zudem sind in den letzten Jahren Veränderungen ins Rollen gebracht worden, deren Wirkung bis dato nicht abschätzbar sind. Die Frage lautet deshalb: Wie optimieren wir das System? Doch ohne Daten, keine Antworten. 

Vereinigung von Einzelkämpfern 

Es existiert lediglich ein Forschungsbericht aus dem Jahr 2008: Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) befragte dazu 340 Stiftungsräte zu ihrer Tätigkeit. Rund ein Viertel davon hatte weder eine Aus- noch Weiterbildung absolviert. Diejenigen, die an einem Bildungsangebot teilnahmen, beurteilten die Qualität nur als «zufrieden stellend». Seitdem liegt ein anspruchsvolles Jahrzehnt hinter uns.

Obwohl die zweite Säule eine sehr heterogene Landschaft ist – jede Vorsorgeeinrichtung unterscheidet sich in irgendeiner Weise von den anderen –, stehen die Stiftungsräte vor ähnlichen bereits genannten Problemstellungen: Kompetenzgefälle, Abhängigkeitsverhältnis, Bildungsbedarf. Bei der Lösung hilft ihnen zwar der Verein «PK-Netz 2. Säule» – die BVG-Plattform der Arbeitnehmenden. Hier können sich Stiftungsräte weiterbilden und vernetzen. Weitere Anlaufstellen gibt es nicht. Beschwerden können an die zuständigen BVG-Aufsichtsbehörden gerichtet werden. Davon Gebrauch gemacht wird aber kaum.

Eine nationale Anlaufstelle/Sammelstelle für Anliegen von Stiftungsräten gibt es nicht. Wenn aber nichts erfasst wird, wissen wir auch nicht, was am Milizsystem der beruflichen Vorsorge zu verbessern ist. Das ist stossend: Denn in der digitalen Wirtschaft ist alles messbar und gemessen wird schlesslich, um zu verbessern.

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