Spielregeln zur Vorbeugung von Greenwashing nötig

Von Peter Bezak, Ökonom und Anlageexperte bei bei Zurich Invest AG

Letzten Sommer, darüber habe ich in der Ausgabe 16/2022 berichtet, lancierte der Bundesrat mit «Swiss Climate Scores» einen wichtigen Schritt in Richtung Klimatransparenz bei Finanzanlagen und schafft damit für die Branche eine Best Practice. Damit fördert der Bund Anlageentscheidungen, die dazu beitragen, die globalen Klimaziele zu erreichen. Allerdings sind die «Swiss Climate Scores» derzeit nicht zwingend für alle Portfolien anzuwenden, sondern nur empfohlen. Da stellt sich die Frage: Besteht so nicht die Gefahr von Greenwashing?

Greenwashing-Prävention: Schritte

Knapp ein halbes Jahr später, Ende 2022, veröffentlichte der Bundesrat seinen Standpunkt bezüglich Greenwashing-Prävention im Finanzsektor. Er beauftragte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), bis zum Herbst 2023 einen Plan und konkrete Vorschläge zur Umsetzung vorzulegen. Das ist nötig, weil es gegenwärtig kein einheitliches Verständnis darüber gibt, was nachhaltig ist und was nicht. Deshalb ist es auch wichtig, dass Anleger, Verbände und Aufsichtsbehörden gemeinsam einen Plan und entsprechende Vorschläge ausarbeiten.

Situation für Pensionskassen

Schweizer Vorsorgeeinrichtungen sind zwar zunehmend bereit, nachhaltige Anlageformen zu beachten und auch zu integrieren. Laut der Vereinigung Swiss Sustainable Finance (SSF) sind in der Schweiz der Ausschluss-Ansatz, die ESG-Integration und das sogenannte Engagement, die am häufigsten angewandten Anlageansätze. Doch beim Engagement, wo direkt auf Unternehmen Einfluss genommen werden kann, gibt es Hürden. Während Engagement bei der Investition mittels Mandate in Einzeltiteln möglich ist, wird bei Kollektivanlagen den Vorsorgeeinrichtungen nicht direkt ein Stimmrecht eingeräumt. Es ist eher die Aufgabe der Fondsleitung zu entscheiden, ob die Aktionärsrechte ausgeübt werden. Pensionskassen haben nur indirekt die Möglichkeit, über ihre Stiftungsräte auf die beauftragten externen Vermögensverwalter hinzuwirken, dass sie die Stimmrechte wahrnehmen und Transparenz darüber schaffen. Es stimmt positiv, dass dies zunehmend passiert. Doch aktuell gibt es in der Schweiz weder auf Gesetzes- noch auf regulatorischer Ebene spezifische Transparenzgebote oder Pflichten zur nachhaltigen Entwicklung.

Potenzial mit Impact Investing

Der laut SSF am wenigsten häufig angewandte nachhaltige Anlageansatz ist das Impact Investing, das wirkungsorientierte Investieren. Dieser Ansatz verfolgt Investitionen in Firmen, Organisationen, Projekte und Fonds, die neben einer finanziellen Rendite auch die Herbeiführung eines messbaren ökologischen und/oder sozialen Mehrnutzens beabsichtigt. Hier erhalten Anleger eine Möglichkeit, direkt eine Wirkung zu erzielen. 

Bei einer unsachgemässen Verwendung dieses Ansatzes besteht jedoch das Risiko von «Greenwashing» mit entsprechenden Sanktionen durch die Aufsichtsbehörden. Obwohl die Qualität und die Verfügbarkeit von Daten zur Messung der Wirkung noch sehr limitiert sind, wurden in den vergangenen Jahren durch neue Möglichkeiten wie künstliche Intelligenz und quantitative Methoden zur Verarbeitung grosser Datenmengen effektive Fortschritte geschaffen.

Allerdings existieren für den Ausbau eines entsprechenden Marktes ein paar Herausforderungen: Zu wenig geeignete Anlageprodukte in unterschiedlichen Asset- und Risikoklassen, fehlende Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen, sowie nicht vorhandene Anreizmechanismen. Aus meiner Sicht birgt Impact Investing dennoch grosses Potential.

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