Regulierung als Mittel zur Höchstleistung

12. Dezember 2018, von Susanne Kapfinger

Das Vorsorgekapital in der beruflichen Vorsorge beträgt bald eine Billion Franken. Die 2. Säule hat sich somit gemessen an ihrer Finanzkraft zu einer mächtigen Industrie entwickelt mit vielen Akteuren. Und wo viele Akteure zusammenkommen, braucht es Regeln. Dabei ist jedoch ein gesundes Mass zu halten. Wird zu viel reguliert, führt dies zu Unmut und Widerstand – auch gegen grundsätzlich sinnvolle Regeln. 

Ziel: Nutzen für die Versicherten

Regulierungen haben aber auch gute Seiten. Sie können zu Kosteneffizienz führen. Dazu müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, wie Rechtssicherheit, Nachvollziehbarkeit, Transparenz und Schutz der Versicherten. Daran misst sich die Qualität einer Regulierung. 

Eine Regulierung ist zudem gut, wenn die Kosten der Regulierung in einem gesunden Verhältnis zum Nutzen für die Versicherten stehen. Der Kosten-Nutzen-Vergleich ist aber meist nur retrospektiv möglich. Während die Kosten der Regulierung nach Inkraftsetzen entstehen, ist der Nutzen erst viel später erkennbar. 

Fest steht: Auch jede gute Regulierung wird zuerst für Missmut sorgen. Dies, weil die Kostenträger der Regulierung mit den Nutzniessern oft nicht identisch sind. 

So kam etwa auch die Weisung zu den Vermögensverwaltungskosten unter Beschuss: Den Pensionskassen und Produktanbietern entstand vorderhand ein Mehraufwand. Die erzwungene Kostentransparenz hat jedoch das Kostenbewusstsein gestärkt. Inzwischen sind die Vermögensverwaltungskosten in der 2. Säule im Durchschnitt gesunken, von geschätzten 0,56 Prozent im Jahr 2009 auf 0,43 Prozent der transparenten Anlagen. Der Nutzen für die Versicherten: Einsparungen von rund 1,3 Milliarden Franken pro Jahr.

Regulierung wird auch im Ausland zu mehr Kosteneffizienz führen. Laut PwC werden die Vermögensverwaltungskosten im europäischen Raum für alle Anlageklassen bis 2025 voraussichtlich um 20 Prozent sinken. Das sei zum grossen Teil der Richtlinie über europäische Märkte für Finan-zinstrumente (MiFiD II) zu verdanken. Die Gebühren für passive Anlagen werden von 0,15 auf 0,12 Prozent fallen, während die Kosten für aktive Aktienmandate von 0,54 auf 0,44 Prozent sinken. 

Effizienz durch Transparenz

Aber nicht nur die Vermögensverwaltung auch die PK-Verwaltung wird auf Kosteneffizienz getrimmt. Aktuell wird die Aufwandentschädigung für Broker diskutiert. Eine Studie der Beratungsfirma C-alm zeigt, dass ein wesentlicher Teil der Verwaltungskosten grosser Sammeleinrichtungen für den Wettbewerb ausgegeben wird – sprich für Makler- und Brokerkosten sowie Marketing. 

Für den Pensionskassenverband Asip ist das ein Problem. Er stellt fest, dass Broker bei Neuanschlüssen oder bei der Überprüfung der bestehenden Anschlüsse und deren marktkonformen Konditionen eine Kontrollfunktion für die Arbeitgeber und die versicherte Belegschaft ausüben. Deshalb sollten die Aufgaben des Brokers vom Aufraggeber aufwandbasiert abgegolten werden. 

So würden die Interessen der Versicherten besser gewahrt und mehr Transparenz erreicht werden, so der Asip. Seine Forderung: Verbot von erfolgsabhängigen Courtagen und Provisionen im BVG wie auch im VVG.  Das BSV erarbeitet dazu eine Regulierung.

Die Beispiele zeigen, dass Regulierung positive Wirkung haben kann. Auschlaggebend ist die Qualität der Regeln. Und diese misst sich vor allem am Nutzen für die Versicherten. 

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