Internationale Performance-Vergleiche der betrieblichen Vorsorgesysteme sind mit Vorsicht zu geniessen. Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) hat den Versuch trotzdem unternommen – mit dem Ergebnis: Die Schweiz liegt im Vergleich zu Ländern mit ähnlich stark ausgebauten zweite Säulesystemen deutlich zurück.
Grossbritannien an der Spitze
Das Pensionskassen-Vermögen in Prozent des BIP lag laut OECD-Bericht 2014 für die Schweiz bei 120 Prozent. Vergleichbar sind die Niederlande (159%), Australien (110%), Grossbritannien (96%), USA (83%) und Kanada (76%). Vergleicht man die Jahresrenditen der letzten fünf und zehn Jahre der Pensionskassen aus diesen Ländern, wurde die Schweiz in realen Grössen von allen übertroffen – ausser der USA. Die durchschnittlichen Renditen über einen Horizont von zehn Jahren: Grossbritannien 6,5%, Niederlande 4,8%, Kanada 4,7%, Australien 3,7%, Schweiz 3,3% und die USA 0,5%.
Vergleiche von Renditen sollten nicht isoliert von den eingegangenen Risiken betrachtet werden. Dafür liegen aber keine international vergleichbaren Daten vor. Dennoch ist das Ergebnis erstaunlich. Schliesslich verfügt die Schweiz über einen der besten Finanzmarktplätze. Vor diesem Hintergrund ist das Resultat inakzeptabel.
Die Analyse der SBVg zeigt: Schweizer Pensionskassen investieren zum heutigen Zeitpunkt überwiegend nicht effizient. Das heisst, sie könnten bei gegebenem Risiko eine höhere Rendite erzielen, respektive sollten geringere Risiken für die gleiche Rendite eingehen. Mit anderen Worten: Die Anlagestrategie sollte diversifizierter sein. Konkret müsste neben Immobilien der Anteil nichttraditioneller Anlagen signifikant höher liegen.
Andere sind weniger eingeschränkt
Auffallend ist, dass im Peergruppenvergleich einzig die Schweiz Investitionen in traditionelle und nichttraditionelle Anlageklassen einteilt. Ebenfalls sind ausländische Investitionen nur hierzulande beschränkt. So dürfen im Falle von Immobilien nur 10% der gesamten Assets im Ausland sein. Ausländische Währungen sind mit einer Quote von 30% belegt. Zudem müssen die Pensionskassen der Vergleichsländer keine minimalen Renditegarantien abgeben. Ein Teil des Renditeunterschieds kann demnach durch unterschiedliche regulatorische Vorgaben erklärt werden.
Intuitiv müsste man für eine Lockerung dieser Vorschriften plädieren. Weil: Die Praxis zeigt, dass ohne Vorschriften effizentere Anlagestrategien gewählt werden, zumindest im untersuchten Zeitraum.
Ob das zielführend ist, liegt nicht auf der Hand. Die Obergrenze für Alternative Anlagen, um die es vorwiegend geht, ist nur richtungweisend und wird bei Weitem nicht erreicht. Die Pensionskassen wurden in ihrer Entscheidung, den Anteil Alternative Anlagen zu erhöhen, de facto bisher nie begrenzt. Vielleicht gab es vereinzelte Ausnahmen.
Für ein Engagement in illiquidere Anlagen benötigt man einen längeren Zeithorizont. Dazu sind aber die heutigen Deckungsgradanforderung sowie die vorgegebenen Fristen zur Behebung von Unterdeckungen zu kurz. Wie die heutigen Fristen zustande kamen, erklärt das Bundesamt für Sozialversicherungen auf Seite 2.
Unbefriedigender Zustand
Bleibt letztlich die Frage, warum erst jetzt ein Vergleich Ineffizienzen aufdeckt. Dazu antwortet der Präsident der Asset Manager Plattform der SBVg, Iwan Deplazes, im Interview auf Seite 3.
Interview mit Iwan Deplazes zur BVV2-Reform
Leiter des Asset Managements Swisscanto Invest by Zürcher Kantonalbank sowie Präsident der Asset Management Plattform der SBVg und Mitinitiant der Studie «Der 3. Beitragszahler der beruflichen Vorsorge»
Laut Studie weist die Mehrzahl der PKs eine suboptimale Vermögensallokation auf. Warum haben die PK-Experten und -Berater den Anlagegremien nicht bessere Vorschläge gemacht?
Was die genauen Beweggründe für die suboptimale Vermögensallokation ist, lässt sich nicht nachweisen. Ein möglicher Beweggrund kann sein, dass die PKs infolge der jährlichen Rapportierungsanforderungen, wie zum Beispiel dem Deckungsgrad, ihre Anlagestrategien zu kurzfristig ausrichten.
Und warum hat man bisher nicht empfohlen, alternative Anlagen zu stärken, um höhere Renditen bei gleichem Risiko zu erreichen?
Die bisher erzielten Renditen erfüllten die Erfordernisse meist sehr gut.
Warum fordern Sie in der Studie eine Neuordnung der BVV2, wenn die erlaubte Freigrenze für Alternative Anlagen von den meisten Kassen bei weitem nicht erreicht ist?
Die BVV2 Anlagerichtlinien sind stets eine Orientierungsgrösse für die Vorsorgeeinrichtungen, weshalb sich die meisten Kassen auch innerhalb dieser bewegen.
Um wieviel höher hätte die durchschnittliche Performance einer PK sein können, hätte man besser auf die Effizienzgrenzen geachtet?
Dazu kann keine Aussage gemacht werden, da infolge der Individualität der Kassen jede Situation auch individuell beurteilt werden müsste.