Parlamentarier rufen zur Formelsuche auf
20. Juni 2018, von Susanne Kapfinger
Die schweizerische Altersvorsorge ist ein Erfolgsmodell, weil sie zwei Systeme, das Umlage- und das Kapitaldeckungsverfahren, nutzt. Die Vorteile der beiden Verfahren entfalten sich je nach Wirtschafts- und Finanzmarktsituation unterschiedlich.
Das BVG profitiert vom dritten Beitragszahler: Die Kapitalmarktrenditen haben seit Einführung der beruflichen Vorsorge das Lohnsummenwachstum – das langfristig dem Wirtschaftswachstum entspricht – übertroffen. Allerdings gab es auch Zeitabschnitte, in denen das Lohnsummenwachstum weit über der Kapitalmarktrendite lag. In diesen Phasen war die Effizienz der AHV höher. In Kombination sorgen die beiden Systeme für einen Risikoausgleich.
Leistungsproblem der 2. Säule
In der 2. Säule wurden allerdings Leistungsversprechen gemacht, die mit den heutigen Kapitalmarktrenditen nicht mehr zu erfüllen sind. Das führt dazu, dass für die Leistungen teilweise die Aktivversicherten gerade stehen müssen. Den Stiftungsräten sind dabei weitgehend die Hände gebunden, da ihnen entscheidende Parameter wie Mindestumwandlungssatz oder Mindestzins vorgegeben werden. Die politischen Vorgaben sollten deshalb auf das sozialpolitische Ziel fokussieren statt auf technische Parameter. Dies fordert die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat. Sie hat beschlossen, nach einer Formel für den Mindestumwandlungssatz zu suchen. Lesen Sie die Details dazu auf Seite 7.
Derweil wollen linke Kreise die Situation nutzen, um das Umlageverfahren der AHV auf Kosten des BVG zu stärken. Dieser Ansatz ist falsch. Denn das BVG erfüllt sein Ziel: Die Rentenleistung der (obligatorischen) beruflichen Vorsorge in Prozent des versicherten BVG-Lohns – die sogenannte BVG-Ersatzquote – übertrifft seit zwei Dekaden das sozialpolitische Leistungsziel von mindestens 34 Prozent. Seit 2003 liegt sie laut einer Studie von C-alm bei mindestens 41 Prozent. Um die Umverteilung zu reduzieren, würde sogar ein Mindestumwandlungssatz von 5,7 Prozent eine Ersatzquote von 34 Prozent gewährleisten.
Vorbereitung auf die Babyboomer
Eine Gewichtsverlagerung auf die 1. Säule ist keine Lösung, weil deren Finanzierung durch die demografische Alterung unter Druck steht. Die aktive Bevölkerung müsste wegen der wachsenden Rentnerzahl (Babyboomer) höhere Beiträge zahlen. Gegenwärtig tragen noch knapp vier Erwerbstätige mit ihren Beiträgen zur Finanzierung einer AHV-Rente bei, gegenüber zwei im Jahr 2035.
Der Ständerat hat nun beschlossen die AHV mit zwei Milliarden Franken pro Jahr zu entlasten, um der Unternehmenssteuerreform zum Durchbruch zu verhelfen. Die Mittel für die AHV würden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern (mit einer Beitragserhöhung von je 0,15 Lohnprozentpunkten) und aus der Bundeskasse kommen. Die Sozialversicherung würde damit zwar drei bis vier Jahre später in die roten Zahlen rutschen – doch gelöst sind die Finanzierungsprobleme damit nicht mal im Ansatz. Das ist «Pflästerli»-Politik: Es braucht weitere Finanzierungen. Eine Mehrwertsteuererhöhung für die Babyboomer-Generation ist somit längst nicht vom Tisch. Die Vorlage geht in der Herbstsession an den Nationalrat.
Fokussieren auf das Wesentliche
Die Systemadjustierung braucht eine neue Formel für den Mindestumwandlungssatz, um die Entpolitisierung im BVG voranzutreiben und zusätzliche Finanzierung für die AHV. Was es nicht braucht, ist eine Gewichtsverlagerung zwischen den Säulen.