Nötige Überpüfungen der Reglemente
Schweizer Renten sind laut einer UBS-Studie im internationalen Vergleich Spitze: In keinem anderen Land muss die erwerbstätige Bevölkerung so wenig zusätzlich sparen, um den gewohnt hohen Lebensstandard nach der Pensionierung zu finanzieren.
Ob das so bleiben wird, hängt wesentlich davon ab, ob Vorsorgelücken entstehen. Um solche zu vermeiden, stehen die Pensionskassen in der Pflicht. In ihrer Rolle als Arbeitgeber-Einrichtung sollten sie sich deshalb mit den Auswirkungen digitaler Innovationen auf den Arbeitsmarkt beschäftigen.
Vorsorge für die besten Mitarbeiter
Die Digitalisierung beschleunigt den Strukturwandel in Unternehmen sowie Branchen und verändert Arbeitsformen und Erwerbskarrieren fundamental. Es wird vermehrt Erwerbslücken und Teilzeitarbeit geben. Arbeitgeber, die erfolgreich Mitarbeiter rekrutieren, berücksichtigen diese Entwicklungen. Es liegt nun in den Händen der Vorsorgeeinrichtungen den Gesetzesrahmen auszuschöpfen, um Vorsorgelücken zu vermeiden.
Die Auswirkungen der Digitalisierung auf den Arbeitsmarkt sind noch nicht ganz klar. Erwartet wird jedoch, dass die heutigen Innovationen langsam Verdrängungseffekte auf dem Arbeitsmarkt auslösen werden. Dazu zählen etwa Roboter, die staubsaugen, überwachen oder ältere Menschen pflegen, oder Drohnen, die Lieferdienste übernehmen, aber auch Algorithmen, die die Arbeit von Richterinnen und Richtern übernehmen werden.
Diese Verdrängungen werden in Ländern mit hohem Lohnniveau schneller einsetzen als in Ländern mit billigen Arbeitskräften. Beispiel: Die Schweizerische Post ist bei der Entwicklung und dem Einsatz von Drohnen und Robotern für die Logistik an vorderster Front dabei: Sie transportiert in verschiedenen Regionen der Schweiz und mit unterschiedlichen Partnern spezielle Sendungen im Dienst der Gesundheit.
Anpassungen an den Arbeitsmarkt
Für Arbeitnehmer ergeben sich daraus zwei Konsequenzen: Erstens sind sie vermehrt von einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit bedroht. Zweitens werden sie sich neue Fähigkeiten aneignen müssen, um auf dem Arbeitsmarkt weiterhin attraktiv zu bleiben. Die Schweiz mit ihrem gut ausgebauten Bildungssystem bietet beste Voraussetzungen um diesen Wandel erfolgreich zu meistern.
Aber nicht nur die Erwerbstätigen sind in diesem Prozess gefordert. Auch Unternehmen werden auf neue Karrieregeschichten reagieren müssen. Wer die besten Mitarbeiter für sich gewinnen will, tut gut daran, die Berufsvorsorge schon heute daran auszurichten.
Der Spielraum im BVG ist gross und kann durch Anpassungen im Vorsorgereglement ausgenützt werden. Beispiele: Um Vorsorgelücken von Teilzeitangestellten zu vermeiden, muss der Koordinationsabzug reduziert oder abgeschafft werden. So kann auch bei geringem Einkommen Kapital gebildet werden.
Zudem ermöglichen bereits einige Pensionskassenreglemente, verschiedene Teileinkommen über eine einzige Pensionskasse abzuwickeln und die BVG-Beiträge auf den Gesamtlohn einzuzahlen. Diese Koordination ist auf breiter Basis wünschenswert.
Dass die Altersvorsorge besser auf Erwerbsunterbrüche und Teilzeit-Karrieren auszurichten ist, haben auch Politiker erkannt. Dazu diskutiert werden verschiedene Ansätze, die im Zuge der geplanten Reformen AHV21 und des BVG an Aktualität gewinnen werden. Welche davon Erfolg versprechend sind und von Parlamentariern unterstützt werden, lesen Sie ab Seite 3.
PKs sind Wohlstands-Trigger
Vorsorgeeinrichtungen sorgen nicht nur dafür, dass Renten ausbezahlt werden. Sie beeinflussen auch den (Rentner-)Wohlstand. Dies, indem sie Vorsorgelücken zu vermeiden helfen. Der Wohlstand der Rentner hängt somit auch von der Anpassungsfähigkeit der Vorsorgeeinrichtungen an die veränderten Arbeitsmärkte ab.