Niedrige Opportunitätskosten der Reform

9. August 2017, von Susanne Kapfinger

Die Abstimmungsvorlage zur Altersvorsorge erhält ein klares Ja – lässt man ausschliesslich Ökonomen abstimmen. Zu diesem Ergebnis kommt die Konjunkturforschungsstelle KOF in ihrer Ökonomenumfrage. Das ist erstaunlich. Der im Rahmen der Vorsorgereform 2020 geplante Ausbau der AHV für Neurentner um 70 Franken pro Monat gilt in bürgerlichliberalen Kreisen als inakzeptabel. Der Ausbau würde 1,4 Milliarden Franken zusätzlich kosten. 

Tiefe Opportunitätskosten

Diese Zusatzkosten scheinen für die Befragten weniger schlimm, als das Scheitern der Reform. 52 Prozent sprechen sich für die Reform aus, 26 Prozent sind dagegen. Die Übrigen haben keine Wahl getroffen. Ökonomen entscheiden wissenschaftlich. Im Fall der bevorstehenden Abstimmung stellen sie den Nutzen der Reform den Opportunitätskosten gegenüber. Das ist der entgangene Nutzen, wenn die Reform abgelehnt würde. Fakt ist, dass die letzte AHV-Revision 20 Jahre zurückliegt. Seitdem der Bundesrat die Botschaft zur Reform AV2020 eingereicht hat, sind auch schon fast vier Jahre vergangen. Es ist illusorisch zu glauben, dass nach einem Scheitern ruckzuck bessere Vorlagen auf den Tisch kommen. Mit anderen Worten nützt es vorerst niemandem, wenn die Reform abgelehnt würde.

AHV-Problem entschärft sich

Die AHV hat zwei Probleme: Die Ausgaben steigen infolge der Pensionierung der geburtenstarken Jahrgänge (Babyboomer) und der immer höheren Lebenserwartung. Eines dieser Probleme ist vorübergehend. Konkret geht es um die Jahrgänge 1945 bis mindestens 1964. Diese werden zwischen 2010  und 2029 ins Rentenalter kommen. Die Restlebenserwartung einer 65-jährigen Person liegt aktuell je nach Geschlecht zwischen 19 und 20 Jahren. Somit gibt es statistisch gesehen nach 2051 die Babyboomer-Generation nicht mehr. Die Bevölkerungspyramide wird dadurch mehr einem Zylinder ähneln. Das Transfersystem der AHV sollte dann wieder ausgewogener werden.

Rentenalter als Mittel erster Wahl

Um die durch die steigende Lebenserwartung verursachte Schieflage des AHVHaushalts ins Lot zu bringen, stehen vor allem zwei Hebel zur Verfügung: Die Einnahmenerhöhung und die Verlängerung der Beitragsdauer. Leistungskürzungen werden nicht in Erwägung gezogen, weil die 1. Säule die Existenzsicherung garantieren soll. Laut Umfrage empfehlen Ökonomen die Verlängerung der Beitragsdauer. Das sei die wirksamste Methode zur Herstellung des finanziellen Gleichgewichts. Es verkürzt die Bezugsdauer der Rente und gleichzeitig verlängert es die Dauer der Einzahlungen. Die Erhöhung des Rentenalters um 12 Monate für Mann und Frau würde bis 2030 eine Verbesserung der AHV-Rechung um 2,7 Milliarden Franken bewirken. 78% der Umfrageteilnehmer sprechen sich für eine zukünftige Erhöhung des Referenzalters über 65 Jahre aus. 

Unterstüzung aus dem Ausland

Blickt man ins Ausland, könnte man meinen die Schweizer wären arbeitsscheu: Die Mehrheit der Industrieländer hat ein Rentenalter zwischen 67 und 68 bereits beschlossen und zum Teil in Kraft gesetzt. Beispiele: In Deutschland wird zwischen 2012 und 2029 das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 angehoben. Dänemark sieht die gleiche Erhöhung zwischen 2019 und 2022 vor und ab 2024 in Abhängigkeit der Lebenserwartung. Ähnliche Bestimmung haben auch Italien und die Niederlanden beschlossen. Die jetztige Reform ist sicher nutzbringender als keine Reform. Dehalb hoffe ich, dass sie angenommen wird. Danach braucht es jedoch weitere Schritte, um die finanzielle Stabilität mittelfristig zu gewährleisten. Dazu muss vor allem das Rentenalter der höheren Lebenserwartung angepasst werden. 

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