Nachhaltigkeitsberichterstattung bald als Pflicht?

Von Peter Bezak, Ökonom und Anlageexperte, Zurich Invest AG
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung steht 2022 bei vielen Teilnehmern am Finanzmarkt zuoberst auf der Agenda. Für börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden ist es ein besonders wichtiges Jahr, weil sie zum ersten Mal nach den Vorgaben der EU-Taxonomie berichten müssen. Zudem werden die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die damit verbundenen Berichtsstandards vorangetrieben, welche die Richtlinie über die Angabe nicht finanzieller Informationen (Non-Financial Reporting Directive, NFRD) bis zum Berichtsjahr 2023 ersetzt. Auch Schweizer Finanzunternehmen müssen Massnahmen ergreifen, wenn sie Finanzprodukte innerhalb der EU vertreiben und/oder sie in den Geltungsbereich der NFRD fallen.
Identifikation von EU-Taxonomie-konformen Wirtschaftsaktivitäten
Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein Klassifizierungssystem, um ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu bestimmen. Dazu müssen Firmen zunächst die Aktivitäten identifizieren, die einen substanziellen Beitrag zum Erreichen eines oder mehrerer von sechs Umweltzielen wie Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel leisten, die in der Taxonomie-Verordnung festgelegt sind. Ausserdem darf der Beitrag keine der anderen Umweltziele auf signifikante Weise beeinträchtigen. Zudem sollen die Firmen bei ihren Aktivitäten wissenschaftlich fundierte, technische Screening-Kriterien einhalten und Mindestvorschriften (Mindestschutz) für Arbeitssicherheit und Menschenrechte wie beispielsweise die Internationale Charta der Menschenrechte anwenden. Sind die Taxonomie-konformen Aktivitäten ermittelt, fliessen sie in die Berechnung der finanziellen Kennzahlen ein.
Die EU-Taxonomie setzt sich zum einen aus der Taxonomie-Verordnung und zum anderen aus weiteren delegierten Verordnungen zusammen. Für die zwei Umweltziele «Klimaschutz» und «Anpassung an den Klimawandel» liegen seit Dezember 2021 die technischen Bewertungskriterien für bestimmte Wirtschaftstätigkeiten vor. Damit sind die Voraussetzungen für eine erste Berichterstattung durch die Unternehmen dieses Jahr gegeben. Weitere delegierte Verordnungen zu den anderen Umweltzielen sollen noch in diesem Jahr folgen, die ab Januar 2023 in Kraft treten sollen.
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Vor über einem Jahr hat die EU-Kommission einen Entwurf einer neuen Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vorgelegt. Die betroffenen Unternehmen verpflichten sich darin, Nachhaltigkeitsinformationen umfassend offenzulegen. Die einheitlichen Standards sollen bewirken, dass Reportings aus den verschiedenen EU-Staaten miteinander vergleichbar sind. Die Projekt Task Force hat den Prozess in Gang gesetzt und das erste Set von Standards ist etwa im dritten Quartal 2022 zu erwarten. Nach Verabschiedung des Vorschlages soll Firmen erstmals 2024 für das Jahr 2023 entsprechend berichten.
Berichterstattungspflichten auch in der Schweiz?
Die Schweiz und die EU gehen mit verschiedenen Initiativen auf eine harmonisierte Nachhaltigkeitsberichterstattung zu. Unter den CSRD berichtspflichtigen Unternehmen sind auch Ableger von Schweizer Konzern-Gruppen, die sich folglich mit der neuen Regulierung auseinandersetzen müssen. Auch Schweizer Unternehmen, welche nicht direkt den EU-Regelungen unterliegen, könnten diese Vorgaben betreffen. Als gemeinsame Sprache zwischen Investoren und Unternehmen wird die Taxonomie eine breite sowie wichtige Bedeutung erhalten und wird für den Zugang zur Finanzierung und Bewerbung der eigenen Nachhaltigkeit kaum vernachlässigbar sein.