Konstruktiver Umgang mit Negativzinsen
22. April 2015, Susanne Kapfinger
Als Folge der anhaltenden Negativzinsen fällt der Obligationenmarkt als wichtiger Performancetreiber aus. Das heisst, dass sich die Deckungsgrade der Pensionskassen verschlechtern werden. Zwar gibt es Massnahmen zur Sicherung der 2. Säule. Diese sind aber extrem unpopulär.
Der Euro schwächelt, die Zinsen bleiben tief. Das heisst für Pensionskassen, dass sie bis auf weiteres nicht mit steigenden Zinserträgen rechnen dürfen. Für die 2. Säule ist das eine schwere Belastung, welche gar den Fortbestand des Kapitaldeckungsverfahrens gefährdet. Die Phase der Negativzinsen wird sich über mehrere Jahre hinziehen. Es kann sogar damit gerechnet werden, dass die Schweizerische Nationalbank SNB ihre Massnahmen noch verschärft. Um die Wirkung der Negativzinsen weiter zu verstärken, könnte die SNB beispielsweise die Freigrenze für Geschäftsbanken reduzieren. Damit steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass die Geschäftsbanken diese Negativzinsen an ihre Kunden weitergeben. Zusätzlich könnte die SNB erneut am Devisenmarkt intervenieren.
Erträge aus dem Obligationenmarkt werden immer dünner
Anhaltende Negativzinsen trocknen die Erträge aus dem Obligationenmarkt aus. Die Einführung von Negativzinsen auf Sichteinlagen bei der SNB führte zu einem Rückgang der Zinssätze über das ganze Laufzeitspektrum. Das hat die Renditekurve der eidgenössischen Anleihen entsprechend nach unten verschoben. Überdies wurde sie steiler, da die kurzfristigen Zinssätze auf die Einführung der Negativzinsen stärker reagierten als die langfristigen.
Nach Berechnungen der PKRück rentieren über die Hälfte aller Anleihen des Swiss Bond Index negativ. Wobei die durchschnittliche Duration der Anleihen mit negativer Rendite 3,4 Jahre und solcher mit positiver Rendite 8,3 Jahre beträgt. In diesem Umfeld ist es den Vorsorgeeinrichtungen nicht möglich, die versprochenen Leistungen kapitaldeckend zu zahlen.
Gegenmassnahmen sind vorhanden
Die Lage ist schlimm, aber nicht hoffnungslos. Was die Vorsorgeeinrichtungen jetzt brauchen, ist mehr Flexibilität und Reformen. Hier gibt es mindestens drei Ansatzpunkte. Erstens: Abbau der Beschränkungen hinsichtlich des Anlagerisikos. Für die einzelnen Anlagekategorien gelten bezogen auf das Gesamtvermögen Begrenzungen. Gegenwärtig problematisch sind vor allem die Begrenzungen von 30 Prozent für Immobilienanlagen und 15 Prozent für Alternative Anlagen, dazu zählen auch ausländische Obligationen und Infrastrukturinvestitionen.
Zweitens: Tiefere Umwandlungssätze. Der faire Umwandlungssatz liegt unter 6 Prozent. Drittens: Senkung der laufenden Renten. «Ohne diese Massnahme verkommt die 2. Säule zum Umlageverfahren», trifft Christoph Curtius, Finanzchef PKRück, den Nagel auf den Kopf.
Solidarität ist stark verwurzelt
Fest steht: Es wird Verlierer geben. Vorerst sind diese erst unter den Aktivversicherten zu finden. Wie bei der SBB. Weil die Aktivversicherten im laufenden Jahr auf generelle Lohnerhöhungen und einen Ferientag verzichten, ist die Rentenhöhe der SBB-Rentner gesichert. Nur: Reicht es, wenn Solidarität nur in eine Richtung spielt? Und: Ist dies überhaupt solidarisch?