«Es ist möglich, dass Risiken nicht rechtszeitig erkannt werden»

Interview mit Manfred Hüsler, Direktor Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge
Systemrisiken der beruflichen Vorsorge: Der Konzentrationsprozess in der beruflichen Vorsorge bringt Strukturen durcheinander und reist Lücken ins Kontrollsystem. Manfred Hüsler, Direktor Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge, nennt Risiken.
Susanne Kapfinger: Es gibt immer weniger Pensionskassen und sie werden immer grösser. Wohin führt dieser Strukturwandel?
Manfred Hüsler: Im Vorsorgemarkt findet ein Wechsel von firmeneigenen Vorsorgeeinrichtungen hin zu Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen statt. Angesichts deren Grösse und teilweise hoher Komplexität sind die Stiftungsräte, die Kontrollorgane und die Aufsicht mit erhöhten Anforderungen konfrontiert.
Ist das ein Problem?
Das BVG geht noch immer vom Modell der firmeneigenen Vorsorgeeinrichtung aus und trägt dieser Entwicklung nicht Rechnung. Die Aufsichtsinstrumente sind im Vergleich zur Banken- und Versicherungsaufsicht, aber auch zur Aufsicht über die sozialen Krankenversicherer deutlich limitiert. Es gibt wenig spezifische Reglementierung für diese Einrichtungen in den Bereichen Finanzierungssicherheit, Governance, Kontrolle und Aufsicht. Aufgrund dessen besteht die Gefahr, dass Aufsichtsbehörden zu spät Kenntnis von Missständen erhalten und damit mögliche Schäden für die Destinatäre nicht abwenden können.
Der Konzentrationsprozess hat aber auch Vorteile – es können Skalenerträge realisiert werden.
Die meisten Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen stehen im Wettbewerb um Anschlüsse von Arbeitgebern. Dieser Wettbewerb und die Konzentration können sich positiv auf die Kosten und die Professionalisierung der 2. Säule auswirken. Allerdings kann auch der Anreiz bestehen, höhere Risiken einzugehen, um sich mit besseren Leistungsversprechen im Markt zu positionieren und damit der Finanzierungssicherheit nicht genügend Rechnung zu tragen. Zwischen der finanziellen Stabilität und dem Wachstum der Vorsorgeeinrichtungen besteht ein Zielkonflikt.
Sammel- und Gemeinschaftsreinrichtung wachsen, weil ihre Leistungen gut sind. Was sind ihre Prognosen?
Zwischen 2014 und 2021 hat sich die Anzahl der Vorsorgeeinrichtungen von rund 2 000 auf 1 500 reduziert, während die Bilanzsumme von rund 800 auf rund 1 200 Milliarden Franken gestiegen ist. Es ist davon auszugehen, dass dieser Trend in den nächsten Jahren andauern wird. Je nach wirtschaftlicher Situation – sprich Kapitalmärkte und Zinsniveau – können sich die Risiken erhöhen.
Diese Risiken haben Sie doch unter Kontrolle.
Die Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge entwickelt die Aufsicht im Rahmen des bestehenden Rechts weiter und setzte zuletzt im Jahr 2021 Weisungen in Kraft, welche die Transparenz und die interne Kontrolle bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen verstärken. Ihr Handlungsspielraum ist jedoch sehr begrenzt.
Gibt es Lücken im Kontrollsystem?
Eine wichtige Kompetenz fehlt insbesondere im Bereich der Revision. So kann die OAK BV keine Vorgaben für eine aufsichtsrechtliche Berichterstattung der Revisionsstelle erlassen, wie dies andere Aufsichtsbehörden – wie zum Beispiel die Finanzmarktaufsicht – tun können. Da die Revision vor Ort prüft und Zugang zu allen Dokumenten hat, ist dieses Instrument gerade bei komplexen Einrichtungen eigentlich unverzichtbar.
«Was sind mögliche Konsequenzen davon?
Da es für diese Einrichtungen keine spezifische Regulierung gibt und die Aufsichtsinstrumente nicht für diesen Bereich angepasst sind, besteht die Gefahr, dass Risiken nicht rechtzeitig erkannt werden.