Innovative Lösungen sind vorerst chancenlos
3. Juli 2019, von Susanne Kapfinger
Schweizer Politiker zerbrechen sich schon seit Jahren den Kopf über Reformen des Vorsorgesystems – meist erfolglos. Denn die Stimmbürger haben bisher mit Ausnahme der STAF-Abstimmung, die eine Zusatzfinanzierung für die AHV enthält, alle Vorlagen an der Urne zurückgewiesen. Entweder waren die Vorschläge schlecht oder das Timing falsch.
Taktik der kleinen Schritte
Deshalb geht die Regierung den Reformweg nur noch in kleinen Schritten. Die Vorlage AHV21 ist ein solcher. Zusammen mit der Zusatzfinanzierung aus der STAF würde sie die AHV-Finanzierungslücke nur halbieren, wie die UBS in ihrer Generationenbilanz vorrechnet. Die Lücke ergibt sich aus der Differenz zwischen den heutigen Rentenversprechen und den künftigen Einnahmen. Folgen keine weiteren Massnahmen, wird der Bund über Notstandskredite die Renten sichern müssen.
Ein Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben belastet auch die 2. Säule. Hier wird das Problem jedoch seitens der Regierung auf die lange Bank geschoben. Die Lücke in der Rentnergruppe schliessen die Aktivversicherten. Die «stille» Umverteilung belief sich allein im letzten Jahr auf 5,1 Milliarden Franken. Still ist sie, weil auf dem Vorsorgeausweis transparente Angaben dazu fehlen.
Geschlossen wird die Lücke teils auch über zukünftige Renten. Laufende Renten dürfen zwar nicht gekürzt werden, dafür aber Neurenten im Überobligatorium. Das künftige Rentenniveau sank laut Oberaufsichtskommission in den letzten vier Jahren um durchschnittlich elf Prozent. Das wirkt sich positiv auf die Finanzierungslücke aus. Allerdings müsste die Rentenkürzung verglichen mit einem Rentenausweis vor zehn Jahren 28 Prozent betragen, um die Finanzierung der Neurentner sicherzustellen.
Änderung nach der Pensionierung
Zwei Faktoren behindern eine nachhaltige Reform. Erstens scheint es, dass das Stimmvolk das Problem der Finanzierungslücken verkennt: Der AHV-Fonds hat immerhin 29 Milliarden Franken geäufnet und notfalls schiesst der Bund Kredite ein. In der beruflichen Vorsorge behelfen sich die Vorsorgeeinrichtungen selber, indem sie einerseits ihre Umwandlungsätze nach unten anpassen und andererseits umverteilen.
Zweitens führt die Alterung der Gesellschaft und die niedrige Stimmbeteiligung junger Wähler dazu, dass die Interessen der über 50-Jährigen am stärksten vertreten sind. Diese Altersgruppe hat jedoch kein Interesse daran, sich kurz vor der Pensionierung für schmerzhafte Reformen einzusetzen. Deshalb wird das Problem immer weiter auf die lange Bank geschoben.
Der grosse Reformwurf ist möglich
Die gute Nachricht: Sobald die Mehrheit der Babyboomer das Rentenalter erreicht hat, wird das Stimmvolk für innovative Lösungen bereit sein. An guten Reformideen mangelt es jedenfalls nicht. Dazu zählt die Flexibilisierung des Renteneintrittsalters, so dass die durchschnittliche Bezugszeit 20 Prozent der Lebenserwartung (ab Geburt) ausmacht. Das würde nach Berechnungen der UBS die AHV-Finanzierungslücke nachhaltig schliessen – vorausgesetzt, AHV 21 wird umgesetzt. Das Modell lässt sich auch sozial verträglich ausgestalten, indem die unterschiedliche Lebenserwartung verschiedener Einkommens- oder Berufsgruppen geltend gemacht wird.
Die Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung löst jedoch das Finanzierungsproblem der 2. Säule nur teilweise. Ungelöst bleibt das Problem, dass im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge das Leistungsversprechen per Gesetz zu hoch angesetzt ist. Die Anpassung des Leistungsversprechens an das Niedrigzins-umfeld und eine geregelte generationengerechte Verteilung von Ertragsüberschüssen würden Finanzierungslücken in Zukunft nicht mehr entstehen lassen.
Solche Modelle werden aber erst ab 2030 mehrheitsfähig, wenn die meisten Babyboomer bereits Rentner sind.