In der Einfachheit und Weitsicht liegt die Stärke

14. März 2018, von Susanne Kapfinger

Parteien und Verbände von links bis rechts kommentieren die Eckpunkte des Bundesrats zur AHV-Reform negativ. Das ist erstaunlich. Schliesslich sind die Vorschläge einfach umsetzbar, für jeden leicht verständlich und vorausschauend. 

Gutes Jahrzehnt unter Dach und Fach 

Die Reform enthält zwei Massnahmen zur Stabilisierung der AHV. Erstens die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 mit Ausgleichsmassnahmen. Dazu werden drei Varianten in die Vernehmlassung kommen. Zweitens eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (MwSt) um maximal 1,7 Prozentpunkte. Stimmt die Berechnung des Bundesrates, wäre damit die AHV-Finanzierung bis 2033 gesichert – vorausgesetzt die Reform tritt 2021 in Kraft. 

Weiter wird eine Flexibiliserung der AHV angestrebt. Das heisst: Erstens, die ganze AHV-Rente oder ein Teil davon kann zwischen 62 und 70 Jahren bezogen werden. Zweitens, das Referenzalter 65 und die Möglichkeit zum Vorbezug sowie Aufschub mit Teilrenten werden auch in der beruflichen Vorsorge verankert. Drittens wird die Weiterarbeit nach dem Referenzalter gefördert, indem die AHV-Rente mit Beiträgen nach 65 verbessert werden kann. Einzig die Flexibilisierungs-Massnahmen stehen nicht im Kreuzfeuer der Kritik. 

Unbeliebte Steuererhöhung

Die bürgerliche Seite stösst sich vor allem an der Erhöhung der Mehrwertsteuer (MwSt) um 1,7 Prozentpunkte. Sie will diese nicht auf Vorrat erhöhen. Die Zielgrösse für die Erhöhung sehen die Bürgerlichen unter einem Prozentpunkt. Der Schweizerische Gewerbeverband spricht von 0,6%. Das Argument dabei: Schutz der Wirtschaft und Konsumenten respektive der Haushalte mit tiefen Einkommen.

Generell gilt, dass eine zusätzliche fiskalische Belastung zu einem Rückgang des Bruttoinlandproduktes führt.

Relativierung ist angebracht

In der aktuellen Diskussion ist folgendes zu bedenken: Die Mehrwertsteuer ist 2018 gegenüber dem Vorjahr erstmals um 0,3 Prozentpunkte gesunken. Das war eine nicht geplante Senkung, die zustandekam, weil die Altersvorsorgereform 2017 an der Urne gescheitert ist. Zählt man die 0,3 von den 1,7 Prozentpunkten ab, stehen noch 1,4 Prozentpunkte zur Diskussion.

Nun macht es wenig Sinn, die Mehrwertsteuer in mehreren Schritten zu erhöhen. Jede Anpassung der Mehrwertsteuer kostet die Unternehmen mehrere hundert Millionen Franken. Das ist vergeudetes Geld, weil der Finanzierungsbedarf der AHV keine Unbekannte ist. Die Finanzierungslücke wird im Jahr 2030 gemäss Referenzszenario des Bundesamtes für Sozialversicherungen über sechs Milliarden Franken betragen. Das ist etwa die Grös-senordnung, die über eine MwSt-Erhöhung von 1,7 Prozentpunkten der AHV zufliessen sollten. 

Die ablehnende Haltung von Parteien und Verbänden gegenüber einer MwSt-Steuererhöhung ist zwar nachvollziehbar. In diesem Fall lohnt es sich jedoch, genauer darüber nachzudenken. Es gibt keine bessere Lösung.

Der Vorentwurf soll bis zu den Sommerferien für die Vernehmlassung stehen. Dem Parlament soll die Botschaft bis Ende 2018 unterbreitete werden.

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