Durch transparente Berichterstattung Greenwashing vermeiden

Von Fabio Oliveira, Senior ESG Officer Zurich Invest AG

Die gewachsene Nachfrage von Investoren in der Schweiz nach nachhaltigen Anlagen hat zu einem Anstieg entsprechender Investitionslösungen geführt. Diese Entwicklung ist jedoch mit Greenwashing-Risiken verbunden, die Asset-Manager vermeiden müssen. Dabei helfen ihnen aufsichtsrechtliche Vorgaben und Selbstregulierungsempfehlungen und insbesondere eine transparente Berichterstattung.

Das Interesse von Investoren an nachhaltigen Anlagen ist in der Schweiz in den letzten Jahren signifikant angestiegen. Deshalb ist auch das Angebot von Anlagelösungen mit Nachhaltigkeitsbezug, die zum Beispiel als "Sustainable", "ESG" oder "Green" bezeichnet und entsprechend positioniert werden, stark gewachsen. Da Investoren aber oft nicht detailliert genug oder nur unzureichend über die innerhalb der Anlagelösungen angewandten nachhaltigen Anlageansätze informiert werden, besteht ein erhebliches Potenzial für Greenwashing. Für Asset-Manager und den Schweizer Finanzplatz als Ganzes ergeben sich daraus rechtliche und Reputationsrisiken, denen vorgebeugt werden muss.

Aufsichtsrechtliche Vorgaben und Selbstregulierungsempfehlungen unterstützen Asset-Manager bei der Vermeidung von Greenwashing

Mit der Veröffentlichung der "Aufsichtsmitteilung zur Prävention und Bekämpfung von Greenwashing" der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) am 3. November 2021 wurden die ersten spezifischen aufsichtsrechtlichen Vorgaben lanciert. Diese haben das Ziel, Anlegerinnen und Anleger sowie Kundinnen und Kunden vor unzulässigem Geschäftsverhalten zu schützen. Ausserdem sollen sie sicherstellen, dass Investoren nicht über die vermeintliche Nachhaltigkeit von Produkten getäuscht werden. Deshalb müssen in Fondsdokumenten schweizerischer kollektiver Kapitalanlagen alle angewandten nachhaltigen Anlageansätze und ihr Einfluss auf den Anlageentscheid im Detail dokumentiert werden. Nur so kann die nötige Transparenz für Anlegerinnen und Anleger geschaffen werden.

Am 26. November 2021 folgte mit der Veröffentlichung der "Empfehlungen zu Mindestanforderungen und Transparenz für nachhaltige Anlageansätze und Produkte" der Asset Management Association Switzerland (AMAS) und der Swiss Sustainable Finance (SSF) ein weiterer wichtiger Vorstoss, der u.a. ebenfalls das Ziel hat, Greenwashing zu vermeiden. Hier geht es darum, die zentralen Nachhaltigkeitsmerkmale einer Anlagelösung transparent und verständlich darzustellen sowie den Nachweis zu erbringen, dass die in den Marketingdokumenten gemachten Versprechen eingehalten und die Zielsetzungen auch erreicht werden.

Transparente Berichterstattung umweltrelevanter Kennzahlen für Schweizer Immobilien am Beispiel der Zurich Invest AG

Als Teil der freien Selbstregulierung der AMAS im Bereich Nachhaltigkeit wurden am 31. Mai 2022 die umweltrelevanten Kennzahlen für Immobilienfonds herausgegeben. Diese Zahlen sind eine wichtige Grundlage zur Steigerung der Transparenz gegenüber den Anlegerinnen und Anlegern. Darüber hinaus wird mit den Kennzahlen eine Vergleichbarkeit aller Immobilienfonds erreicht.

Die Zurich Invest AG hat bereits in diesem Jahr alle umweltrelevanten Kennzahlen für die Jahre 2020 und 2021 auf Grundlage der AMAS-Empfehlungen publiziert. Neben den Kennzahlen werden ausserdem alle angewandten Berechnungsmethoden detailliert erklärt.

So erreicht die Zurich Invest AG noch mehr Transparenz bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung gegenüber ihren Anlegerinnen und Anlegern.

Mit dem Ziel, die Transparenz bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung noch weiter zu erhöhen und Greenwashing zu vermeiden, wird die Zurich Invest AG per 1. Januar 2024 die ASIP-ESG-Reporting-Standards für Pensionskassen umsetzen.

 

 

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