Freie PK-Wahl wäre zu teuer

Von Hanspeter Konrad, Direktor ASIP
Die Umverteilung von Vermögenserträgen von den aktiven Versicherten zu den Neupensionierten ist stossend. Dies liegt aber nicht am System der sozialpartnerschaftlich geführten beruflichen Vorsorge, sondern an den nicht umgesetzten BVG-Reformen. Es ist daher zielführender, diese Reformen im Rahmen der kollektiven, arbeitgeberbezogenen Altersvorsorge in die Tat umzusetzen, statt eine freie Wahl der Pensionskasse (PK) durch die Versicherten zu fordern, wie das einzelne Autoren gebetsmühlenartig machen. Auch wenn diese Forderung auf den ersten Blick verführerisch tönt: Sie verbessert die Situation der einzelnen Versicherten keineswegs und korrigiert die systemwidrige Umverteilung nicht.
Vorteile der Kollektivität
Wichtige Elemente der heutigen kollektiven, beruflichen Vorsorge sind die Versicherungspflicht, der Vertragszwang und die Sanierungspflicht. Erst der Umstand, dass eine einzelne Person nicht bei jeder Börsenkrise gleich den Vorsorgeträger wechseln kann, ermöglicht es der PK, höhere Anlagerisiken einzugehen. Eine kollektive Anlagestrategie ist individuellen Anlagestrategien überlegen.
Befürworter der freien Pensionskassenwahl mögen einwenden, dass die Wahl der Anlagestrategie dem einzelnen Versicherten durchaus übertragen werden kann. Das heisst aber auch, dass sich für den einzelnen Versicherten der Anlagehorizont auf seine Erwerbstätigkeit beschränkt. Je älter eine Person ist und je näher der Pensionierungszeitpunkt kommt, desto risikoärmer müsste die Anlagestrategie gewählt werden. Sonst würde die Gefahr drohen, dass ein grosser Teil des Vorsorgevermögens verloren geht, wenn der nächste Börsencrash ausgerechnet kurz vor der geplanten Pensionierung eintritt. Nach dem Platzen der Internet-Bubble, in der Finanzkrise 2007/2008 oder nach dem Einbruch vom März 2020 im Rahmen der Corona-Pandemie betrugen die Verluste auch auf einem gut diversifizierten Vorsorgevermögen 10 bis 20 Prozent.
Bei einer freien Wahl der Anlagestrategie wird dieses Finanzmarktrisiko dem einzelnen Versicherten übertragen. Herrscht unmittelbar vor der Pensionierung eine Baisse, hat er Pech. In der kollektiven Vorsorge hingegen kann bei gleichem Renditepotenzial das Risiko auf alle Jahrgänge aufgeteilt werden. Gewinne und Verluste aus den Kapitalmarktentwicklungen können gleichmässig auf die Versicherten verteilt werden. Zudem erhöht diese Solidarität auch die Leistungen, weil mit der dadurch gegebenen Verlängerung des Anlagehorizontes ganz anders investiert werden kann.
Nachteile der Individualisierung
Bei einer freien Wahl der PK reduziert sich die Motivation des Arbeitgebers, mehr Beiträge an eine gesetzliche Altersvorsorge zu leisten als unbedingt notwendig wäre. Es ist zu befürchten, dass sich das Vorsorgesubstrat reduzieren, also in der Tendenz weniger für das Alter angespart würde. Kollektivität und Solidarität haben also durchaus Vorteile. Ein Abbau dieser Elemente zugunsten von mehr Wahlfreiheit für den Einzelnen ist nicht gratis zu haben. Bei der Individualisierung nimmt der Beratungsaufwand für die Suche nach dem optimalen Vorsorgeträger zu, die Vermögensverwaltungskosten steigen und wegen der tieferen Risikofähigkeit des Einzelnen verglichen mit einem Kollektiv dürften die Anlagestrategien vorsichtiger und damit auch weniger ertragsorientiert werden.
Die freie Wahl der PK durch die Versicherten ist keine überzeugende, im Interesse der Versicherten liegende Lösung. Vielmehr sollte jetzt die Energie in politisch mehrheitsfähige Lösungen für eine BVG-Reform investiert werden. Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP hat aufgezeigt, wie das gelingen kann (vgl. www.asip.ch).