Etappensieg für Krankenversicherer

Kundendaten – Der Ständerat verteidigt die Datendurchlässigkeit zwischen den Versicherungen. Die Lobbyisten der Versicherungsbranche leisten ganze Arbeit.

Von Susanne Kapfinger

Die Krankenversicherer befinden sich auf der Siegerstrasse. Nachdem das Volk die Einheitskasse bachab geschickt hat, entscheiden momentan auch die Volksvertreter in Bern  ganz im Sinne der Branche. Die Versicherer dürfen Grund- und Zusatzversicherung weiterhin unter einem rechtlichen Dach führen. Die kleine Kammer hat es abgelehnt, über eine strikte Trennung zu diskutieren. Die Mehrheit sah keinen Handlungsbedarf, nachdem das Parlament im letzten Jahr den Risikoausgleich verfeinert und die Aufsicht über die Krankenversicherer gestärkt hatte.

Quersubventionierung
und Datenaustausch sollen möglich bleiben

Mit einer strikten Trennung von Grund- und Zusatzversicherungen will der Bundesrat Quersubventionierungen und den Austausch von Daten verhindern. Mit den heutigen Aufsichtsinstrumenten kann dies nicht vollständig ausgeschlossen werden. Von einem Verbot betroffen wären 14 der 59 Krankenversicherer. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.
Der Krankenkassenverband Santésuisse freut sich über den Entscheid im Ständerat. Das Argument von Santésuisse: «Das klare Nein des Ständerates zur strikten Trennung von Grund- und Zusatzversicherung ist ein Entscheid zu Gunsten der Versicherten. Damit verhindert die kleine Kammer, dass Synergieeffekte verloren gehen.» Ausserdem bleibe den Versicherten die Freiheit, Grund- und Zusatzversicherung als «Serviceleistung aus einer Hand» zu wählen.

Teure Trennung: Administrationsapparat
würde laut Studie aufgeblasen

Im Auftrag von Santésuisse hat The Boston Consulting Group (BCG) im letzten Jahr die administrativen Mehrkosten einer Trennung im Vergleich zur heutigen Situation detailliert berechnet, basierend auf dem Wegfall der Synergien von Grund- und Zusatzversicherung. BCG kommt zum Schluss, dass die strikte Trennung 400 Millionen Franken kosten würde.
Verantwortlich für diesen Kostenanstieg sind die Administrationsprozesse, die mit der strikten Trennung von Grund- und Zusatzversicherung in den meisten Fällen verdoppelt würden. Zum Beispiel müssten für jede versicherte Person zwei Policen, Versichertenkarten und Prämienrechnungen versandt werden. Das heisst, dass im Bereich der Administration das Personal, IT-Programme, Infrastruktur und Räumlichkeiten separiert würden.

Status Quo stört immerhin 20% der Versicherten

Eine Mehrheit von 80% der Zusatzversicherten entscheidet sich heute für eine Lösung bei der gleichen Gesellschaft. Will eine versicherte Person die Zusatzversicherung nicht beim selben Versicherer beziehen wie die Grundversicherung, kann sie sich jederzeit für einen anderen Krankenversicherer entscheiden. Dies, weil die soziale Krankenversicherung die volle Freizügigkeit kennt. Die Zusatzversicherung geht deswegen nicht verloren.
Ob der Nationalrat ebenso zufrieden ist mit dem, was man hat, wird sich zeigen.   Der Einheitskassen-Entscheid hat gezeigt, dass die Angst vor Neuem, also dass Leistungen vermindert werden könnten, deutlich grösser ist als der Glaube an bessere Leistungen nach einem Systemwechsel. Die Würfel sind nach diesem Entscheid im Stöckli zwar noch nicht gefallen, ein Etappensieg für die Krankenversicherer ist das Bekenntnis zum jetzigen System hingegen schon.
Ausser Frage steht, dass sich die Prämien von Grund- und Zusatzversicherung gegensätzlich entwickelt haben: Die Prämien für die Krankengrundversicherungen sind laut Bundesamt für Statistik 2014 um 2,4% gestiegen. Diese Schätzung entspricht der Prämienentwicklung des gesamten Versichertenbestandes im Durchschnitt. Die vom BFS erhobenen Prämien für die Krankenzusatzversicherungen hingegen sanken 2014 um 10,4% gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt zeigt der Krankenversicherungsprämien-Index für das Prämienjahr 2014 eine rückläufige Entwicklung von -0,8% gegenüber dem Vorjahr.

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