Der Preis von zusätzlichen Lebensjahren
13. Februar 2019, von Susanne Kapfinger
Drei Jahre länger leben klingt nach einem Angebot, das kaum ein Mensch ausschlagen dürfte. Es sei denn, der Preis dafür ist zu hoch. In der beruflichen Vorsorge ist dieser Preis bekannt. Die Zunahme der Lebenserwartung zwischen 2000 und 2018 um rund drei Jahre, kostete etwa 0,3 Prozentpunkte des Umwandlungssatzes. Dies unter der Annahme konstanter Zinsen und Berechnungen mit den Generationentafeln (BVG 2015).
Alles hat einen Preis
In den vergangenen 18 Jahren sind die Umwandlungssätze im Durchschnitt aber stärker gesunken, nämlich um 1,4 Prozentpunkte. Die Rechnung: Im Jahr 2000 betrug die Rest-Lebenserwartung eines 65-Jährigen 20 Jahre. Dieser Jahrgang ging im Durchschnitt mit einem Umwandlungssatz von 7,2 Prozent in Rente. 18 Jahre später lag die Lebenserwartung eines Neurentners bei 23 Jahren und das Altersvermögen wurde mit 5,8 Prozent im Durchschnitt verrentet.
Die um 1,1 Prozentpunkte stärkere Kürzung des Umwandlungssatzes ist der ungünstigen Zinsentwicklung zuzurechnen. Der Zinseffekt kam jedoch nicht voll zum Tragen: Je nach Fähigkeit, eine Überrendite zu erzielen, fiel er stärker oder schwächer ins Gewicht. Zudem folgen die Umwandlungssätze der Zinsentwicklung mit gewisser Trägheit. Es wird eine Zinssolidarität zwischen den Generationen gelebt, die Zinsschwankungen glättet.
Käme der Zinseffekt voll zum Tragen, müssten die Umwandlungssätze um mehr als 40 Prozent auf 4,3 Prozent gesenkt werden, wie Pensionskassen-Experte Stephan Wyss an einer Veranstaltung der Zürcher BVG- und Stiftungsaufsicht vorrechnet.
Kohortenzuteilung kommunizieren
Es gibt zwar keinen Markt für zusätzliche Lebensjahre, die man erwerben könnte. Doch jeder Mensch gehört in eine bestimmte Kohorte – Jahrgangsgruppe – mit einer konkreten Lebenserwartung. Dieser ist in der Regel höher als diejenige der vorangehenden Kohorte. Daraus lässt sich der versicherungstechnische Preis zusätzlicher Lebensjahre einer konkreten Kohorte berechnen.
In der Praxis zahlen die Versicherten im Vorsorgemarkt aber unterschiedliche Preise für verlängerte Lebensjahre. Manche Versicherte beziehen die zusätzlichen Lebensjahre gratis, andere müssen dafür tief ins Portemonnaie greifen. In den Vorsorgeausweisen sind die Preise nicht ersichtlich. Das ist aus zwei Gründen problematisch.
Erstens: Die Versicherten müssen verstehen, weshalb ihr Umwandlungssatz sinkt. Tun sie das nicht, untergräbt dies das Vertrauen in die 2. Säule.
Zweitens: Irgendjemand muss den Preis bezahlen: Zahlt eine Kohorte zu wenig, muss die nächste draufzahlen. Den versicherungstechnisch korrekten Preis für die zusätzlichen Lebensjahre zu kennen und auf die betroffenen Versicherten zu überwälzen, macht das System insgesamt gerechter.
Erweiterung der Preisbekanntgabe
In der Wirtschaft ist die Preisbekanntgabe in einer Verordnung (PBV; SR 942.211) verankert. Sie basiert auf den Artikeln 16 bis 20 sowie 24 bis 27 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und bezweckt Preisklarheit, eine gute Vergleichbarkeit der Preise sowie die Verhinderung irreführender Preisangaben.
Die Preisbekanntgabeverordnung gilt für das Warenangebot und kaufähnliche Rechtsgeschäfte (Abzahlungsverträge, Mietkaufverträge, Leasingverträge). Das BVG kennt solche gesetzlichen Bestimmungen dagegen nicht. Es wäre auch nicht im Sinne der 2. Säule, nun über den regulatorischen Weg die Preisbekanntgabe zu erzwingen. Es ist aber im Sinne der 2. Säule, Klarheit darüber zu schaffen und Preise nicht zu verschweigen.
Die Preisangabe für mehr Lebensjahre erhöht die Transparenz und ist das Mindeste, das getan werden kann. Das macht den Versicherten die aktuellen Rentenkürzungen in der beruflichen Vorsorge besser nachvollziehbar.