Beteiligung der Rentner am Anlageerfolg

6. Juni 2018, von *Matthias Pfiffner

Nicht erst seit der abgelehnten Vorlage Altersvorsorge 2020 ist erkennbar, dass die Weitergabe der Vermögenserträge in der 2. Säule teilweise markant von den effektiv erwirtschafteten Erträgen abweicht. 

Das System der 2. Säule wurde in einer Hochzinsphase angedacht. Für die Bestimmung der Rentenversprechen heisst das, dass diese auf hohen Renditeerwartungen basierten. Damals rechnete man mit einer Rendite von über 4 Prozent. Um die damals gesprochenen Renten langfristig finanzieren zu können, benötigen die Kassen diese hohen Renditen. 

Stiftungsrat im ungelösten Dilemma 

Aktuelle Renditeprognosen gehen aber von rund 2,5 Prozent Rendite für gemischte Portfolios wie zum Beispiel das BVG 25 Portfolio aus. Daraus ergibt sich für den Stiftungsrat ein Dilemma: Ändert sich die Renditeerwartung, müsste er die Renten nachträglich – auch in grösserem Ausmass – nach unten korrigieren können. Nur so funktioniert das System.

Das darf er aber nicht. Die aktuelle Gesetzeslage lässt eine nachträgliche Korrektur nur nach oben zu. Um die trotz sinkender Renditeerwartungen gleichgebliebenen Rentenversprechen sicher zahlen zu können, mussten in der Vergangenheit die Rückstellungen (Vorsorgekapitalien) für Rentner markant erhöht werden. 

Diese Erhöhung hat die Bilanzen aller Pensionskassen erheblich belastet. Als Folge davon mussten die aktiven Versicherten eine substantiell tiefere Verzinsung ihres Altersguthabens hinnehmen, als eigentlich aufgrund der Erträge möglich gewesen wäre.  Das ist für die aktiv Versicherten schlecht zu verdauen.

Beteiligung statt Garantierente

Gefragt sind bessere Lösungen. Die Berücksichtigung der Renditeerwartung für die Bestimmung der Rentenhöhe ist der falsche Weg. Dies auch deshalb, weil dieses Modell in der aktuellen Tiefzinsphase für bestimmte Rentnergenerationen auch zu konstant tiefen Renten führt. Denn viele Pensionskassen haben ihre Umwandlungssätze aufgrund tiefer Renditeerwartungen gesenkt. Steigen die Zinsen, profitiert diese Rentnergeneration nicht von den höheren Anlageerträgen, weil ihre Renten bereits «garantiert» gesprochen sind. 

Es gibt gerechtere Modelle. Besser ist zum Beispiel, die Renditeerwartung im Rentenversprechen durch eine Beteiligung zu ersetzen. So, wie sie den aktiven Versicherten gewährt wird. Ihr Vorsorgekapital wird je nach Höhe der Anlageerträge verzinst. Somit erhalten die aktiv Versicherten eine Beteiligung am Anlageerfolg.  

Analog dazu erhalten Rentner anstelle einer höheren konventionellen Garantierente (mit Renditeerwartung) eine Garantierente ohne solche Erwartung, dafür ergänzt mit einer «Performancebeteiligung». Um der Gleichbehandlung zu genügen, muss diese Zahlung prozentual der Verzinsung der Altersguthaben der aktiven Versicherten entsprechen. 

Keine Umverteilungsproblematik

Die Umstellung auf ein System ohne Berücksichtigung der Renditeerwartung, dafür mit nachträglicher Beteiligung, ist nötig. Damit kann der Stiftungsrat bei den Anspruchsgruppen Aktive und Rentner eine Gleichbehandlung umsetzen und die bestehenden ungewollten Solidaritäten aufheben. 

Die Umstellung senkt zudem die Wahrscheinlichkeit einer Unterdeckung der Kassen. Für bestehende Renten ist diese Umstellung zwar nicht möglich, weil bereits laufende Renten nachträglich nicht reduziert werden können. Trotzdem ist eine Abkehr von künftigen Versprechen mit Renditeerwartung angezeigt, um dem Vorwurf der Umverteilung den Wind aus den Segeln zu nehmen. 

Das wird das Vertrauen der Generation X, aber auch der Generation Y, in die 2. Säule stärken. Wie die letzten beiden Abstimmungen zeigten, ist eine Stärkung der Vertrauensbasis in die 2. Säule dringend nötig.

* Matthias Pfiffner ist eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte und Partner des Beratungsunternehmens cmp egliada

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