Bessere Anlageergebnisse sind möglich

Das Anlageverhalten der Pensionskassen wird in der aktuellen politischen Debatte um die Altersreform 2020, welche vor allem auf Leistungskürzungen wie die Reduktion des Umwandlungssatzes oder die Erhöhung des Rentenalters ausgerichtet ist, vernachlässigt. Doch der 3. Beitragszahler trägt mit 40% einen erheblichen Anteil zur Finanzierung der Alters- vorsorge bei. Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) misst dem Asset Management höchste strategische Bedeutung bei, weshalb vor einem Jahr der Steuerungsausschuss Asset Management ins Leben gerufen wurde. Um alle vorhandenen Kräfte in optimaler Weise zu nutzen, wurde ebenfalls im vergangenen Jahr zusammen mit der Swiss Funds & Asset Management Association (SFAMA) eine gemeinsame Asset Management-Plattform gegründet.

Anlageverhalten in der Kritik

Für Pensionskassen ist es in den letzten Jahren aufgrund der veränderten Verhältnisse an den Finanz- und Kapitalmärkten aber zunehmend schwieriger geworden, eine adäquate Rendite zu erwirtschaften. Ein Weg, um für mehr Wissen zu sorgen und erste Denkanstösse zu geben, ist die in den Expertengremien der Schweizerischen Bankiervereinigung SBVg erarbeitete Studie  «Der 3. Beitragszahler der beruflichen Vorsorge». Die Studie zeigt auf, wie der 3. Beitragszahler die Erträge aus den Anlagen des Vorsorgevermögens  stärken kann. 

Neukategorisierung notwendig

Im Rahmen der Studie wurde festgestellt, dass sich die Anlagestrategie der Pensionskassen seit den 1980-er Jahren kaum verändert hat: Viele der untersuchten Portfolios sind nicht mehr effizient strukturiert und nutzen die regulatorischen Freiräume für nichttraditionelle Anlagen, z. B. Private Equity, nicht aus. Hier sollten die Pensionskassen deshalb Berührungsängste ab- und wo nötig zusätzliches Knowhow aufbauen. Um es in der Terminologie der Portfoliotheorie nach Markowitz zu sagen: Es geht darum, im bestehenden regulatorischen Rahmen auf das Niveau der Effizienzgrenze zu kommen, also maximale Rendite bei gleichbleibendem Risiko zu erzielen. Sind die grundsätzlichen Vorbehalte gegenüber nichttraditionellen Anlagen überwunden, sollten auch die fixen Limiten für gewisse Anlageklassen in der BVV2 flexibilisiert und neu geordnet werden. Die bestehenden Richtlinien tragen dem Umstand nicht Rechnung, dass sich auch Private Equity, Private Debt und Infrastrukturanlagen in bereits bekannten Anlageklassen bewegen. Zugleich plädiert die Studie für eine Anhebung der Maximalquoten der unterschiedlichen Anlageklassen. Dies erhöht den Spielraum der Pensionskassen und könnte mehr Rendite für die Versicherten bedeuten. 

Prudent Investor

Langfristig, so wird in der SBVg Studie postuliert, könnten Anlagerichtlinien basierend auf Limiten ganz abgeschafft werden und durch Verhaltensrichtlinien für Pensionskassenverantwortliche ersetzt werden. Wie eine Gegenüberstellung der Regulierung für Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz und vergleichbaren Ländern zeigt, ist die herkömmliche Form der Regulierung mit Einzellimiten auf Anlageklassen nur noch in wenigen Ländern anzutreffen. Im Gegenteil wird vielerorts auf eine «Prudent Investor Rule» gesetzt. Unter einem solchen Regime würden die Pensionskassen die anvertrauten Gelder verwalten, als wären es ihre eigenen – die Interessen der Versicherten und die der Pensionskassenverantwortlichen wären also gleichgerichtet. Der «Prudent Investor» verfügt damit über grössere Freiräume, trägt aber gleichzeitig auch eine grössere (Ergebnis-)Verantwortung. Die Studie will Impulse zur Diskussion der beruflichen Vorsorge auslösen und bringt konkrete Vorschläge zur Änderung von Rahmenbedingungen. Die Träger der beruflichen Vorsorge und die Politik haben es nun in der Hand, den 3. Beitragszahler im Interesse der Versicherten zu stärken. 

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