Das Anlageverhalten der Pensionskassen wird in der aktuellen politischen Debatte um die Altersreform 2020, welche vor allem auf Leistungskürzungen wie die Reduktion des Umwandlungssatzes oder die Erhöhung des Rentenalters ausgerichtet ist, vernachlässigt. Doch der 3. Beitragszahler trägt mit 40% einen erheblichen Anteil zur Finanzierung der Alters- vorsorge bei. Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) misst dem Asset Management höchste strategische Bedeutung bei, weshalb vor einem Jahr der Steuerungsausschuss Asset Management ins Leben gerufen wurde. Um alle vorhandenen Kräfte in optimaler Weise zu nutzen, wurde ebenfalls im vergangenen Jahr zusammen mit der Swiss Funds & Asset Management Association (SFAMA) eine gemeinsame Asset Management-Plattform gegründet.
Anlageverhalten in der Kritik
Für Pensionskassen ist es in den letzten Jahren aufgrund der veränderten Verhältnisse an den Finanz- und Kapitalmärkten aber zunehmend schwieriger geworden, eine adäquate Rendite zu erwirtschaften. Ein Weg, um für mehr Wissen zu sorgen und erste Denkanstösse zu geben, ist die in den Expertengremien der Schweizerischen Bankiervereinigung SBVg erarbeitete Studie «Der 3. Beitragszahler der beruflichen Vorsorge». Die Studie zeigt auf, wie der 3. Beitragszahler die Erträge aus den Anlagen des Vorsorgevermögens stärken kann.
Neukategorisierung notwendig
Im Rahmen der Studie wurde festgestellt, dass sich die Anlagestrategie der Pensionskassen seit den 1980-er Jahren kaum verändert hat: Viele der untersuchten Portfolios sind nicht mehr effizient strukturiert und nutzen die regulatorischen Freiräume für nichttraditionelle Anlagen, z. B. Private Equity, nicht aus. Hier sollten die Pensionskassen deshalb Berührungsängste ab- und wo nötig zusätzliches Knowhow aufbauen. Um es in der Terminologie der Portfoliotheorie nach Markowitz zu sagen: Es geht darum, im bestehenden regulatorischen Rahmen auf das Niveau der Effizienzgrenze zu kommen, also maximale Rendite bei gleichbleibendem Risiko zu erzielen. Sind die grundsätzlichen Vorbehalte gegenüber nichttraditionellen Anlagen überwunden, sollten auch die fixen Limiten für gewisse Anlageklassen in der BVV2 flexibilisiert und neu geordnet werden. Die bestehenden Richtlinien tragen dem Umstand nicht Rechnung, dass sich auch Private Equity, Private Debt und Infrastrukturanlagen in bereits bekannten Anlageklassen bewegen. Zugleich plädiert die Studie für eine Anhebung der Maximalquoten der unterschiedlichen Anlageklassen. Dies erhöht den Spielraum der Pensionskassen und könnte mehr Rendite für die Versicherten bedeuten.