Die Reformvorlage ist unter Dach und Fach. So richtig zufrieden ist niemand damit. Das Paket ist ein Kompromiss und hält für alle ein Dafür und Dawider bereit. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB empfiehlt die Vorlage am 24. September zwar zur Annahme. Doch auch unter den Befürwortern gehen die Meinungen auseinander: Die Delegierten der Gewerkschaften Unia und des Personalverbands VPOD unterstützen die Reform nur knapp mit 55 zu 47 Stimmen respektive 22 zu 19.
Die Vorlage ist schwer fassbar, das zeigt die heterogene Zusammensetzung der Pro- und Contra-Lager. So haben die FDP-Kantonalpräsidenten eine Gegenkampagne angekündigt. Aber auch die Koalition von Westschweizer Gewerkschaften, Politikern, verschiedenen Verbänden und Linksgruppierungen machen gegen die Vorlage mobil.
Mitarbeiter profitieren
Auch der Gewerbe- und Arbeitgeberverband sind mit dem Ergebnis «nicht glücklich». Dabei bietet die Reform für ihre Mitarbeiter klare Verbesserungen: Die Umverteilung von Jung zu Alt wird reduziert. Damit sinkt zwar der Umwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge von 6,8 auf 6 Prozent. Doch die Einbussen von Versicherten, die bei Inkrafttreten der Reform 45 Jahre oder älter sind, werden über den Sicherheitsfonds ausgeglichen. Eine «Übergangsgeneration» von zwanzig Jahrgängen erhält somit eine Besitzstandsgarantie.
Mehr Rente für Teilzeitbeschäftigte
Zudem kann die Rente zwischen 62 und 70 Jahren bezogen werden. Weil der Altersrücktritt flexibel ist, gilt 65 nicht mehr als Renten-, sondern als Referenzalter. Damit kann dem Bedürfnis der Mitarbeiter nach flexibleren Arbeitszeitmodellen besser entsprochen werden.
Weiter erhalten BVG-versicherte Tieflohn- und Teilzeitangestellte langfristig höhere Renten, weil der Koordinationsabzug sinkt. Je nach Einkommen beträgt er neu zwischen 14 100 und 21 150 Franken.Für die beiden Altergruppen der 35 bis 44 und der 45 bis 54-jährigen erhöht sich der Beitragssatz in der 2. Säule um je ein Prozentpunkt auf 11 respektive 16%.
HR-Abteilungen sensibilisieren
Kommt die Reform zustande, sollten die Personalchefs der Unternehmen ihren Mitarbeitern die Verbesserungen unbedingt auch mitteilen. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Mitarbeitermotivation. Die Personalforschung zeigt: Die berufliche Vorsorge und flexible Arbeitszeitmodelle sind Mindestvoraussetzungen für zufriedene Mitarbeiter.
Nur wenn diese gewährleistet sind, können zusätzliche Benefit-Angebote ihre Motivationswirkung entfalten. Solche sind etwa Weiterbildungsangebote im Unternehmen sowie die Möglichkeit, im Home Office zu arbeiten. Schnürt das Unternehmen seinen Mitarbeitern solche Angebote, kann dies die Grundzufriedenheit der Mitarbeiter sicherstellen.
Die Reform ist ein Baustein, der die Vorsorge weiterentwickelt. Sie wird die systemfremde Umverteilung in der 2. Säule nicht aus dem Weg räumen und das finanzielle Gleichgewicht ist damit nicht nachhaltig sichergestellt. Es ist klar, weitere Bausteine werden folgen.
* Susanne Kapfinger ist Ökonomin und leitet die Redaktion AWP Soziale Sicherheit