Ausbildung auf Kurs bringen

Die Ausbildung von BVG Stiftungsräten wird weder überprüft noch kontrolliert. Beat Zürcher, Geschäftsleiter Schweizer Verband für BVG Stiftungsräte, fordert neue Standards.
Unbestritten ist, dass die Aufgaben eines Stiftungsrates nach Artikel 51 BVG umfassend, anspruchsvoll sowie interessant sind und eine entsprechende Aus- und Weiterbildung unabdingbar zum Anforderungsprofil gehört.
Leider folgen den schönen Worten kaum Taten. Häufig gehorchen die aktuellen Bildungsangebote kommerzielle Interessen der Anbieter und orientieren sich nicht am Bedarf von Stiftungsräten. Der Verband für BVG-Stiftungsräte fordert daher verbindliche Lernziele, koordinierte Inhalte und eine Lernerfolgskontrolle.
Kontrollbedürfnis ist vorhanden
Die Aus- und Weiterbildung für Stiftungsräte BVG ist zwar zwingend vorgeschrieben, jedoch wird die Erfüllung dieser Pflicht nicht überprüft oder kontrolliert. Das heisst, der Vollzug der gesetzlichen Vorgaben ist das Problem. So weiss zum Beispiel niemand, über welche Kompetenzen ein Stiftungsrat nach einem Ausbildungsseminar verfügen sollte. Das erstaunt umso mehr, als dass die Anforderungen an das oberste Organ einer Vorsorgeeinrichtung steigen und die Komplexität zunimmt.
Zu grosse Qualitätsunterschiede
Die Schwerpunkte der aktuellen Aus- und Weiterbildung liegen im Bereich der Fachkompetenz. Dies ist einerseits richtig und wichtig, andererseits wird diese Fokussierung den Aufgaben eines Stiftungsrates längst nicht mehr gerecht. Zudem sind die Angebote qualitativ sehr unterschiedlich und inhaltlich nicht koordiniert. Ein Grundlagenseminar dauert je nach Anbieter ein bis fünf Tage.
Fachkompetenz ist entscheidend – keine Frage. Wir meinen jedoch, dass Führungs-, Methoden- und Sozialkompetenz für die Führung einer Vorsorgeeinrichtung ebenso wichtig sind. Leider gibt es hier einen Rückstand, den es aufzuholen gilt. Entscheide zu treffen und dafür die Verantwortung übernehmen, konzeptionelles und innovatives Denkvermögen, Risiken zu beurteilen sowie Kommunikations-, Konflikt- und Konsensfähigkeit sind Kompetenzen, über die ein Stiftungsrat verfügen muss und die heute – auch in der Weiterbildung – kaum vermittelt werden.
Festlegung von Lernzielen
Wenn wir Bildungsstandards fordern, geht es um die Festlegung von verbindlichen Lernzielen. Es können und sollen auch in Zukunft viele Wege zu diesen Zielen führen, da jeder Stiftungsrat unterschiedliche Voraussetzungen hat und selbstverantwortlich entscheiden kann, welche Bildungsmassnahmen für ihn am sinnvollsten sind. Er braucht jedoch einen Orientierungspunkt, der ihm sagt, ob er «auf Kurs» ist.