Ausbalancierung des Gesundheitssystems
14. Februar 2018, von Susanne Kapfinger
22 Jahre nach Einführung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) geniesst das Gesundheitssystem in der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz. Es stellt Leistungen von hoher Qualität und in ausreichender Quantität zur Verfügung und bietet Wahlmöglichkeiten. Das hat seinen Preis. Die Gesundheitsausgaben betragen 78 Milliarden Franken (2015).
Demografie treibt die Kosten
Das durchschnittliche Kostenwachstum im Gesundheitswesen betrug seit 1996 jährlich 3,6% und liegt damit weit über der Wirtschaftsentwicklung. Im gleichen Zeitraum haben sich die monatlichen Durchschnittsprämien der Grundversicherung noch stärker erhöht.
Das hat drei Gründe. Erstens deckt die Grundversicherung immer mehr Leistungen ab. Zweitens sehen sich die Akteure zu wenig in der Verantwortung, weil dazu die Effizienzanreize fehlen. Drittens wird das Wachstum von der Demografie getrieben.
2016 wurden 12 Diagnosen pro Einwohner gestellt, wobei die meisten Diagnosen auf die Altersgruppe der über 65-Jährigen entfielen. Das ist auch die Altersgruppe, die am schnellsten wächst: Im Jahr 2045 erreichen sie einen Anteil von etwas mehr als 26% an der Gesamtbevölkerung. Heute beträgt er 18%.
Trimmen auf Effizienz
Das Kostenwachstum muss gedämpft werden. Dabei sollte man bei den Effizienzanreizen ansetzen. Hier hat der Bundesrat bereits Anstrengungen unternommen: Es wurden Tarife im stationären und ambulanten Bereich eingeführt, Zulassungsregelungen (zwecks Angebotssteuerung) und die Medikamentenpreise werden neu nach dem Referenzpreissystem gesteuert.
Heikel: Ein Teil des Kostenwachstums ist medizinisch nicht begründbar. Gegen diese Mengenausweitung werden aktuell Massnahmen diskutiert. Ansetzen will man bei allen Kostenblöcken und Akteuren des Gesundheitswesens zum Beispiel über Zielvorgaben für das Wachstum. Man kann auch Pauschalen im ambulanten Bereich einführen oder die regionale Spitalversorgung straffen.
Einige Kantone ergriffen bereits die Initiative: So haben etwa die Regierungen beider Basel den Staatsvertrag für die Fusion der öffentlichen Spitäler unterzeichnet und den kantonalen Parlamenten überwiesen.
Wofür bezahlt wird
Die Kosten dämpfen, können aber vor allem die Versicherten selbst. Denn 80% der gesamten Gesundheitskosten verursachen nicht übertragbare Krankheiten wie Krebs, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Davon machen die Herz-Kreislauf-Krankheiten den grössten Teil aus und nehmen immer mehr zu.
Das BAG schätzt, dass über die Hälfte dieser Erkrankungen mit einem gesünderen Lebensstil – mehr Bewegung, ausgewogene Ernährung, geringerer Alkohol- und oder Tabakkonsum – vermieden werden könnte.
Wer die Rechnung bezahlt
Bezahlt werden die Gesundheitskosten von verschiedenen Akteuren: Zwei Drittel der anfallenden Kosten begleichen die privaten Haushalte und ein Drittel finanziert die öffentliche Hand (Bund, Kantone und Gemeinden). Der von den Haushalten entrichtete Betrag geht zum grössten Teil an die Sozialversicherungen.
Über einen Viertel zahlten sie jedoch direkt für Leistungen, die von den Krankenkassen nicht gedeckt sind. Von den Sozialversicherungen werden etwa 42% der Gesamtkosten beglichen.
Für viele Familien mit mittleren und tiefen Einkommen stellen die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung eine grosse Belastung dar. Aktuell ist im Kanton Tessin die Zahl derjenigen Menschen, die ihre Krankenkassenprämien nicht mehr bezahlen können, massiv angestiegen. In der Zeit zwischen 2012 und 2015 kamen etwa 25 000 Menschen – oder 7% der Bevölkerung – ihren Zahlungen an die Krankenkassen nicht nach. Die anfallenden Kosten der Schuldner bezahlt zu 85% der Kanton, den Rest übernehmen die Krankenkassen.
Das macht die soziale Komponente des Gesundheitssystems deutlich. Auch hier gilt es eine neue Balance zu finden.