Auf der Suche nach Wachstumsperspektiven

Der Arbeitsmarkt ist in den kommenden Jahren aus makroökonomischer Sicht ein zentrales Thema.  Das bedeutet: Die Unternehmen werden sich bei einer Neuanstellung noch eingehender mit dem Aspekt der Vorsorge beschäftigen müssen. Warum?

Erstens: Es gibt keine Wachstumsperspektiven, wenn der Arbeitsmarkt stark reguliert wird. Er muss flexibel sein. Nur so sinken die Arbeitslosenzahlen.
Zweitens:  Für Unternehmen ist bei Neueinstellungen, insbesonderer älterer Mitarbeiter, wichtig zu wissen, wie die vorherige Pensionskasse gearbeitet hat: Welche technischen Parameter hat sie verwendet? Muss beim Übertritt ein Einschuss geleistet werden?

Zwingend: Ein gesunder Arbeitsmarkt
Um die Finanzierung des Vorsorgekapitals zu gewährleisten, wird die Erhöhung des Rentenalters diskutiert. Das klappt aber nur, wenn der Arbeitsmarkt gesund ist und die Bedingungen, zu denen ältere Arbeitnehmer eingestellt werden können, dem Arbeitgeber keine Nachteile bringen. 

Nachteile können entstehen, wenn die Vorsorgeeinrichtung des ehemaligen Arbeitgebers einen höheren technischen Zins verwendet hat, oder immer noch Periodentafeln. Solch «falsche» Parametrierung kann die Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt stark einschränken. Das Gegensteuer: Die technischen Grundlagen müssen Generationentafeln anstatt Periodentafeln bestücken. Und der technische Zinssatz darf nicht «zu hoch» sein, weil sonst Pensionierungsverluste entstehen.  Das geschieht, wenn das vorhandene Vorsorgekapital des Versicherten nicht ausreicht, um später die versprochene Rente zu finanzieren.

Bei einem Stellenwechsel muss dann unter Umständen der neue Arbeitgeber Einschüsse leisten. Diese Zusammenhänge wurden am Informationstag der BVG- und Stiftungsaufsicht Zürich BVS an Zahlenbeispielen deutlich gemacht.

Problematische Risikostruktur
Es ist klar, dass sich im Einzelfall hohe Pensionierungsverluste nur Kassen mit einer guten Risikostruktur beziehungsweise jungen Belegschaft leisten können.  Mit anderen Worten werden Kassen und damit Unternehmen mit vielen älteren Versicherten bestraft. Das erschwert den Arbeitsmarktzugang für ältere Arbeitnehmer. Wir müssen darüber nachdenken, wie man diese Schranken abbaut.

Der Bundesrat etwa schlägt in der Altersreform AV2020 Glättung der Mindestgutschriften vor. Da diese Mindestgutschriften mit dem Alter der Arbeitnehmer ansteigen, wird in der Verwaltung vermutet, dass die Arbeitgeber jüngere Bewerber aufgrund der tieferen Lohnnebenkosten bevorzugen, was die Beschäftigungschancen älterer Stellensuchender schmälern würde.
Das Parlament hat eine solche Glättung der Altersgutschriften bisher aufgrund der hohen Einführungskosten abgelehnt. Zu recht meint die Forschungsstelle Arbeitsmarkt und Industrieökonomik der Universität Basel. Ein solcher Effekt wurde laut Professor George Sheldon nie nachgewiesen und ist aus theoretischer Sicht auch nicht unbedingt zu erwarten. Gesucht sind neue Wege. Dabei ist aber der Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer der falsche Weg. Die Hintergründe dazu lesen Sie ab Seite 6.

Ein gesunder Arbeitsmarkt braucht Wirtschaftswachstum. Manchmal führen aber exogene Faktoren, wie veränderte Wechselkurse, zu Konjunktureinbrüchen. Deswegen ist auch die Arbeitslosenquote aktuell leicht angestiegen. Bei solchen Strukturanpassungen müssen Unternehmen handeln können. Dies geschieht entweder indem sie Kosten senken oder die Leistungen erhöhen (Produktivitätssteigerung). Konkret müssen flexible Arbeitszeiten, Entlassungen und Einstellungen möglich sein. Wenn man nachhaltiges Wachstum ermöglichen will, müssen Anpassungen auch mit diesen Konsequenzen zulässig sein – auch wenn sie vorübergehend im Einzelfall schmerzlich sind.


* Susanne Kapfinger ist Ökonomin und leitet die Redaktion AWP Soziale Sicherheit

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