Argumente für die dynamische Altersvorsorge

von Josef Bachmann, ehemaliger Geschäftsführer der Pensionskasse der PwC. Josef Bachmann vertritt hier seine persönliche Meinung.

«Die Renten sind tabu», war zu lesen, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Anwendung von flexiblen Altersrenten für laufende Renten als unzulässig erklärte. Bereits die Aufsicht des Kantons Zürich hatte das Modell abgelehnt. Die Pensionskasse der PwC hat nun beschlossen, das Urteil ans Bundesgericht zu ziehen. Es muss abschliessend beurteilen, ob die Flexibilisierung der Renten auf laufende Renten erweitert werden darf.

Variable Renten wurden bei der PwC bereits 2005 eingeführt. Die Argumente dafür lagen auf der Hand: 2003 lag der Deckungsgrad unter 100%. Dabei war das Deckungskapital der Rentner etwa gleich hoch wie dasjenige der Aktivversicherten. Die PK der PwC wollte verhindern, dass allfällige Sanierungsmassnahmen ausschliesslich zu Lasten der Aktiven vorgenommen werden.

Faire und transparente Grundidee

Der Ansatz: Weil auf der Einnahmenseite die Erträge des Anlagekapitals nicht voraussehbar sind, braucht es auch bei den Ausgaben, den Rentenzahlungen, eine Variable, beispielsweise einen Bonusteil. Die 2. Säule kann nur im Kapitaldeckungsverfahren finanziert werden, wenn Einnahmen und Auslagen langfristig im Gleichgewicht sind. Der Bonusteil wird in Abhängigkeit zu den Kapitalerträgen laufend moderat nach unten oder oben angepasst. Ein fairer, transparenter Deal. 2014 hat die PK der PwC das Modell auf laufende Renten ausgeweitet. Ausschlaggebend dafür war, dass sich die Rahmenbedingungen für die 2. Säule nach 2005 nochmals dramatisch verschlechtert haben: Es gibt Negativzinsen, die mittelfristigen Renditeaussichtigen sind düster und die Umwandlungsätze scheinen ins Bodenlose zu fallen. Neurenten brauchen deshalb etwa 50% mehr Kapital, um mit den immer tieferen Umwandlungssätzen auf die gleichen Renten zu kommen, wie jene mit Rentenbeginn vor 2005. Das führt zu grosser Ungleichbehandlung. Namhafte Juristen wie Professor Ueli Kieser überzeugten die Pensionskasse, dass eine Dynamisierung aus rechtlicher Sicht möglich sei. So wurden auch die "Altrentner" in die Solidaritätsgemeinschaft überführt.

Die Betroffenen waren nicht spontan "begeistert". Sie haben sich aber auf Argumente eingelassen: Sicherheit der Pensionskasse, keine Leistungskürzungen, sondern Anpassung an die Anlagerendite, tendenzielle Ausrichtung an die Kaufkraft, es wird nichts weggenommen, sondern weniger zu Lasten der Jungen umverteilt. Schliesslich ist die Umstellung mehrheitlich auf Verständnis gestossen. Rentner sind weder unwissend noch herzlos - sie müssen aber ehrlich und verständlich über den Sachverhalt informiert werden.

Überzeugende Argumente

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kam zwar nicht überraschend. Enttäuschend war allerdings die Begründung. Das Gericht stützt sich auf einen Gesetzesartikel, der dem Sachverhalt nicht gerecht wird: Art. 65d BVG regelt, unter welchen Umständen Rentner Sanierungsmassnahmen mittragen müssen. Die Dynamisierung der Altersvorsorge ist jedoch keine Sanierungsmassnahme, sondern die vorsorgliche Umstellung auf ein System, das sich langfristig auf die finanziellen Möglichkeiten der Kasse ausrichtet. Das hat moderate Leistungsanpassungen nach oben oder unten zur Folge und verhindert damit massive Rentenkürzungen in der Zukunft (Japan Airlines -30%).

Vom Bundesgericht (BGer) erwarte ich eine differenzierte Beurteilung, die den veränderten Rahmenbedingungen und Überlegungen zum Grundgedanken der Umsetzung der 2. Säule im Sinne des Dreisäulenkonzepts Rechnung trägt. Das BG kann dem Gesetzgeber, dem es nicht leicht fällt, die Stimmbürger von unpopulären notwendigen Massnahmen zu überzeugen, eine Grundlage schaffen.

Ohne die Dynamisierung der Leistungen findet immer eine Umverteilung statt. Ein im Voraus festgelegter Umwandlungssatz ist immer zu hoch oder zu tief. Mit einer tieferen fixen Rente und einem variablen Bonusteil ist eine Anpassung an die Realität möglich. Damit wird den Rentnern auch nichts weggenommen - ihr Kapital wird nicht reduziert -, nur die Aktiven müssen weniger an die Rentner zahlen. Sie brauchen dieses Geld zur Kompensation der immer stärker sinkenden Umwandlungssätze.

Ausserdem ist die variable Rente tendenziell kaufkraftorientiert - somit zweckdienlicher als die fixe. Wir brauchen Lösungen, die das respektvolle Zusammenleben der Generationen unterstützen.

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