«Anlage Aktuell»: Rückenwind für Infrastrukturanlagen

Von Peter Bezak, Anlageexperte, Zurich Invest AG

Infrastruktur-Investitionen gelten als interessante alternative Anlage für Schweizer Pensionskassen. Trotz guter Perspektiven gibt es eine gewisse Scheu, in Infrastruktur zu investieren. Vielleicht führt ein politischer Vorstoss dazu, dass Vorsorgestiftungen mehr Anlagen im Bereich Infrastruktur investieren.

Raum für höhere Allokationen

Schweizer Pensionskassen halten Infrastrukturanlagen in der Höhe von mehr als 8 Milliarden Schweizer Franken. Zwischen 2014 und 2018 haben sich diese Vermögensanlagen gemäss der Pensionskassenstatistik des Bundesamtes für Statistik mehr als vervierfacht. Und die Nachfrage steigt weiter.

Noch liegt der durchschnittliche Anteil an Infrastruktur-Investments in der Gesamtallokation von Schweizer Pensionskassen bei knapp 1 Prozent. Laut IPE (Investment & Pension Europe), dem führenden Informationshaus für die europäische Pensionskassenbranche, gibt es eine Gruppe von Schweizer Pensionskassen, die zwischen 2 und 8 Prozent ihrer Allokation in Infrastruktur investieren. Das bedeutet, dass bei den übrigen Vorsorgeeinrichtungen noch Raum für höhere Allokationen besteht.

Rückenwind durch politischen Vorstoss

Derzeit fallen Infrastrukturanlagen bei den Anlagerichtlinien für Pensionskassen unter die Kategorie der alternativen Anlagen. Pensionskassen dürfen gemäss der BVV2 Verordnung maximal 15 Prozent in diese Kategorie investieren, wenn sie nicht eine Ausnahme beanspruchen. Ein politischer Vorstoss sieht vor, dass für Infrastrukturanlagen eine eigene Anlagekategorie geschaffen werden soll und Pensionskassen bis zu 10 Prozent ihrer Vermögen darin investieren können. Die Swiss Funds & Asset Management Association (SFAMA), die repräsentative Branchenorganisation der Schweizer Fonds- und Asset Management Industrie, begrüsst diesen Vorschlag als Schritt in die richtige Richtung. Denn es stellt sich die Frage, ob die starren Anlagevorschriften nach BVV2 noch sinnvoll und zeitgemäss sind.

Die 2015 eingereichte Motion des ehemaligen grünliberalen Nationalrats Thomas Weibel wurde 2017 vom Nationalrat und 2018 vom Ständerat angenommen. Ende 2019 hat der Bundesrat die Anpassungen bis 20. März 2020 in die Vernehmlassung geschickt, bei der die SFAMA ihre Position vorgelegt hat. Der Ball lag seither bei den Behörden bzw. dem Bundesrat. Dieser hat eine definitive Umsetzung ausgearbeitet. Die Verordnungsänderung tritt ab 1. Oktober 2020 in Kraft, früher als die Experten erwartet haben.

Ansturm auf Infrastrukturanlagen?

Wie die Zahlen des Bundesamtes für Statistik zeigen, sind die Anlagen in Infrastrukturen in den letzten Jahren gestiegen, wenn auch von einem tiefen Niveau aus.  Die Anlageklasse dürfte weiter zulegen, ein Ansturm wird jedoch nicht erwartet.  Pensionskassen wägen richtigerweise sorgfältig zwischen Ertragschancen und Risiken ab; Entscheidungen nehmen daher viel Zeit in Anspruch. Beachten müssen sie beispielsweise politische, regulatorische und operative Risiken.

Ebenso erfordern Infrastrukturanlagen aufgrund ihrer Grösse, Unbeweglichkeit, Illiquidität, Gegenparteienrisiken und ihrer Komplexität solides Know-how und langjährige Erfahrung. In solchen Bereichen ist eine sorgfältige Auswahl eines erfahrenen Managers ratsam, der über die Kompetenz verfügt, eine Infrastrukturanlage über ihren Lebenszyklus navigieren zu können.

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