Regeln und Nebenwirkungen

von Luise Dambly, Redaktorin AWP Soziale Sicherheit

Ab 2027 gelten zusätzliche Regeln für Schweizer Pensionskassen. Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat festgelegt, wie Vorsorgeeinrichtungen Rechtsgeschäfte mit nahestehenden Personen unterhalten können und dürfen. 

Das Beispiel zeigt: Der Gesetzgeber möchte für alle Eventualitäten vorsorgen. Pensionskassen bewegen sich dabei nicht nur innerhalb «ihres» Regelwerks: Auch Vorschriften für Finanzmärkte können ihre Anlagen beeinflussen.

Bittere Pille: Lex Koller

Ein aktuelles Beispiel ist die angedachte Verschärfung der Lex Koller. Ursprünglich als ein Trostpflaster des Bundesrates für dessen Widerstand gegenüber der Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» gedacht, soll sie zur Entspannung des Immobilienmarktes beitragen. Wird sie angenommen, wird der Zugang ausländischer Investoren zum Immobilienmarkt eingeschränkt– mit weitreichenden Folgen für Immobilienfonds und den Finanzmarkt. Kassen, Branchenverbände und unabhängige Experten sind sich einig, dass Grund zur Sorge besteht. 

Doch es gibt auch Anlass zur Hoffnung. Die Legislative hat Verschärfungsbestrebungen der Lex Koller schon mehrmals den Garaus gemacht: 2014 und 2022 lehnte der Ständerat entsprechende Motionen ab. 

Spannungen zwischen Aufsichten 

Wie gut Regulierung funktioniert, hängt allerdings nicht allein von ihrer Ausgestaltung ab, sondern auch von ihrer Umsetzung. 15 Jahre nach der Strukturreform, feiern Ober- und Direktaufsichten dieses Jahr «Kristallhochzeit». Die Beziehung verlief nicht ganz ohne Spannungen. Laut dem Evaluationsbericht des Bundesrates bestanden – zumindest bis zur Evaluation 2023 – Defizite bei Zusammenarbeit und Harmonisierung. 

Das ist nachvollziehbar, denn die prioritären Ansprüche der beiden Aufsichten unterscheiden sich: Einerseits strebt die Oberaufsicht ...

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