Pflegeinitiative: Ja oder Nein?

Von Marco Bischof und Prof. Martin Eling, Direktor Institut für Versicherungswirtschaft der Universität St. Gallen

Trotz eines milliardenschweren Gegenvorschlags des Parlaments hält das Initiativkomitee an der Pflegeinitiative fest und erzwingt damit die Volksabstimmung am 28. November. Die Initianten verfolgen das Ziel, den Bund und die Kantone auf Verfassungsstufe dazu zu verpflichten, für eine ausreichende Pflege zu sorgen, die für alle zugänglich und zugleich qualitativ hochwertig ist. Denn der bisherige Verlauf der Corona-Pandemie, die das Pflegepersonal verstärkt in den gesellschaftlichen Fokus gerückt hat, offenbarte Schwächen unseres Pflegesystems. Doch wo drückt der Schuh wirklich?

 

Fünf Thesen auf dem Prüfstand

Um das herauszufinden, wurden im Rahmen einer Bachelorarbeit 170 Pflegefachpersonen und 66 mit dem Thema Pflege betraute Mitarbeiter von Schweizer Versicherern mit fünf Thesen konfrontiert, welche aus den Kernforderungen der Pflegeinitiative abgeleitet wurden. Erstens: Die Kompetenzerweiterung – erbrachte Leistungen ohne ärztliche Verordnung direkt zu Lasten der OKP abrechnen zu können – führt zu einer Erhöhung der Kosten im Gesundheitssystem. Zweitens: Eine explizite Nennung der Pflege auf Verfassungsebene ist zwingend notwendig, um die Anerkennung des Pflegeberufs und die Qualität der Pflege zu steigern. Drittens: Die unzureichende finanzielle Unterstützung des Staates macht es dem Pflegesektor unmöglich, die Herausforderung der immer älter werdenden Bevölkerung zu bewältigen. Viertens: Ohne eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Pflegefachpersonals kann der Mangel an Pflegefachpersonen in der Schweiz nicht beseitigt werden. Fünftens: Eine Ausbildungsverpflichtung für alle Schweizer Betriebe der Gesundheitsversorgung wird den Fachkräftemangel im Pflegesektor langfristig beseitigen.

 

Nötig: Bessere Arbeitsbedingungen

Die Resultate zeigen, dass sich die Meinungen zu den ersten drei Thesen deutlich voneinander unterscheiden. Bei den letzten beiden Thesen gibt es hingegen eine hohe Übereinstimmung. Konsens ist, dass konkrete Massnahmen notwendig seien, um eine erhebliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu bewirken (These 4). Gleichzeitig könne die Ausbildungsverpflichtung den Fachkräftemangel im Pflegesektor nicht beseitigen (These 5). Umstritten ist hingegen, ob eine Kompetenzerweiterung zu höheren Kosten führt (These 1), ob die Nennung auf Verfassungsebene notwendig (These 2) und die Unterstützung des Staates unzureichend ist (These 3). 

 

Das zeigt deutlich: Über alle Thesen hinweg ist die Verbesserung der Arbeitsbedingungen das unumstrittene Kernanliegen. Eine Verbesserung der Arbeitsbedinungen könnte die Versorgung im schweizerischen Pflegesektor sicherstellen und gleichzeitig als Grundlage für die Erfüllung der weiteren Initiativforderungen dienen. Hier argumentieren die Initianten, dass der Gegenvorschlag nicht hinreichend konkret sei. Von der Gegenseite dürfte vor allem die Verankerung der Pflege auf Verfassungsstufe aufgegriffen werden.

 

Pragmatisches Vorgehen

In der Summe ergibt sich damit ein gemischtes Bild. Die Pflegeinitiative ist konkreter als der Gegenvorschlag, wird aber vor allem mit der Verankerung auf Verfassungsstufe kontroverse Diskussionen auslösen. Wichtig ist, dass die Arbeitsbedingungen in der Pflege zügig verbessert werden, damit die heute zum Teil prekäre Situation sich nicht weiter verschlimmert. Insbesondere muss mehr gut qualifiziertes Personal langfristig gewonnen und im Beruf gehalten werden, um eine qualitativ angemessene Pflege zu ermöglichen. 

Ein gewichtiges Argument in dem Zusammenhang ist, dass die Umsetzung des Gegenvorschlag zeitnah eine Unterstützung in Milliardenumfang auslöst, während die Annahme der Initiative erneute politische Prozesse anstösst – mit unabsehbaren zeitlichen Folgen.