Ein Coach für alle Fälle?

Susanne Kapfinger, Ökonomin und Leiterin Redaktion AWP Soziale Sicherheit

Individuelle Beratungs- und Trainingskonzepte haben Hochkonjunktur. Gecoacht wird nicht nur im Sport, sondern in allen Bereichen des Lebens. Der Grund dafür ist simpel: Mit dem richtigen Coach schafft man es, Hürden zu überspringen – so die Überzeugung. Das trifft für viele Bereiche wahrscheinlich tatsächlich zu, etwa Business Coaching, Personal Coaching oder Life Coaching. Denn die Nachfrage der Hilfesuchenden ist gross. Doch inwiefern macht ein institutionalisiertes Coaching Sinn? 

 

Institutionalisiertes Coaching gibt es in der Invaliditätsvorsorge schon länger. Der Coach oder die Case-Managerin arbeitet auf das Ziel hin,  die erkrankte oder verunfallte Person beruflich einzugliedern. Dazu stehen ihr Instrumente wie Berufsberatung, Umschulung oder Arbeitsvermittlung zur Verfügung. Erst wenn die Eingliederung nicht möglich ist, werden IV-Renten gesprochen, welche die Invalidenversicherung und Pensionskasse auszahlen und je nach dem auch die Unfallversicherung oder Militärversicherung. Das Coaching wird in diesem Fall nicht vom Individuum initiiert, sondern geht vom Leistungsträger aus, der Invalidenversicherung oder Pensionskasse. Das kann problematisch sein. 

 

Schlechtes Coaching

Ein Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle zeigt: Die Case-Managerinnen der IV lassen jährlich rund 4000 Personen mit IV-Beiträgen umschulen. Die Kosten belaufen sich dafür auf rund 100 Millionen Franken oder durchschnittlich 25 000 Franken pro Person. Hinzu kommen rund 270 Millionen Franken für Taggelder während der Ausbildung.  Viele Personen arbeiten danach und erzielen ein vergleichbares Einkommen wie vor der gesundheitlichen Beeinträchtigung. Bei rund 20 Prozent gelingt dies jedoch nicht. Diese Personen erzielen kein Einkommen und sind für ihren Lebensunterhalt auf andere soziale Sicherungssysteme angewiesen. Das nennt man schlechtes Coaching. 

 

Coaches haben Launen

Die Finanzkontrolleure raten den zuständigen IV-Stellen, sogenannte Aufqualifizierungen zu fördern und stärker mit der Arbeitsvermittlung und Branchenorganisationen zusammenarbeiten. Sie kritisieren aber auch den zu grossen Ermessensspielraum der Case-Managerinnen. Es gibt keine einheitlichen Regeln und oft werden Menschen mit wenig Einkommen und jüngere Personen benachteiligt, wenn allein die Erwerbseinbusse durch ein Leiden berücksichtigt wird. Es macht den Eindruck als sei die berufliche Zukunft der Betroffenen auch von der Laune des Coach abhängig. 

 

Mit Macht kommt Verantwortung

Diese Ineffizienzen und Willkür lassen sich vermeiden, wenn die Betroffenen stärker über die Zukunft ihres Erwerbslebens entscheiden können. Deshalb gehört das Budget für eine Umschulung auch in ihre Hände. Wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, verliert man nicht automatisch seine Entscheidungsfähigkeit. Die Bevormundung durch die IV-Stelle ist deshalb unnötig und kann kontraproduktiv sein. Der Grund: Die Entscheidungsmacht ist eng mit Verantwortung verbunden. Wer keine Entscheidungsbefugnis hat, wird kaum Verantwortung übernehmen wollen. 

 

Dieser radikale Systemwechsel braucht natürlich neue Regeln. Zum Beispiel: Wie wird die Höhe des Budgets bestimmt und erhält jede und jeder dasselbe Budget? Klar ist: Sobald ein Umschulungsbudget von der betroffenen Person übernommen wird, müsste auch der Anspruch auf IV-Renten für den bestimmten Leistungsfall enden. Ein solches System führt zu einer Win-Win Situation. Die Betroffenen werden sich immer für die Umschulung entscheiden, die ihnen den grössten Nutzen stiftet. Damit wäre die erwähnte Willkür und Ineffizienz beseitigt.