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Auszüge

Aktuelle gedruckte Nummer bei den Abonnenten: 15/2010

Einige ausgewählte Artikel aus der Ausgabe Nr. 12/2010

Editorial: Führung
Familienzulagenregister: Kosten übernimmt der Bund
Familienergänzende Kinderbetreuung: 120 Mio vom Bund
Erwerbsersatzordnung (EO): Erhöhung des Beitragssatzes

Editorial: Führung

Dr. Werner C. Hug

Der Bundesrat habe in der Libyen-Affäre und der Causa USA als Führungsorgan versagt. Die Leitung der FINMA sei wegen ihrer früheren Verbindungen zur UBS befangen gewesen. Es wird vermutet, dass die Führungs- und Kontrollorgane der Pensionskasse der Beamten des Kantons Zürich (BVK) gegenüber ihrem Anlagechef nicht wahrgenommen hätten, dass die Aufsicht im Falle des aufgedeckten Konstruktes innerhalb der Sammelstiftung Gemini, das zur Rückzahlung von Überschussanteilen der Verwaltungsgesellschaft zur Pensionskasse geführt hat, ihre Obliegenheiten vernachlässigt habe. Kurzum; all diese in jüngster Zeit medial aufgebauschten Führungsschwächen und -fehler hätten zu hohen, vermeidbaren Kosten geführt.

Bundesrat Didier Burkhalter ist es in der Sommersession gelungen, sowohl in der 6a IV-, wie der 11. AHV- und der KVG-Revision, Kompromisslösungen in den Eidgenössischen Räten herbeizuführen (vgl. Seite 5 ff). Glänzt er damit als besonders begnadete Führungskraft? Hat er es geschafft, die Parteien und die Interessenvertreter auf den richtigen Weg zu führen? Oder hat er sie am Gängelband geführt? Führung weist bunte Facetten auf. Führen in der Politik heisst weder verwalten noch beherrschen, befehligen oder gebieten. Wer in der politischen Auseinandersetzung das grosse Wort führt, kommt kaum ans Ziel. Gefragt ist in der schweizerischen Konkordanzdemokratie der Konsens, das Zusammenraufen, das Aufeinanderzugehen. Es bedeutet aber auch, dass der Verantwortliche als spiritus rector eine klare Vorstellung von der Strategie, der Zielsetzung, zum Modell hat, das er zur Debatte stellt. In der Invalidenversicherung geht es um die Realisierung des Möglichen beim Einsparen von Kosten. Bei der 11. AHV-Revision gilt es, die Umverteilung, das politische Verteilen von Geschenken in Grenzen zu halten. Im KVG muss das Ausgabenwachstum des Gesundheitswesens, müssen die Krankenkassenprämiensteigerungen in den Griff genommen werden. In all diesen Themen gilt es also, eine Lösungsvariante, eine klare Strategie in den Kommissionen und vor den Eidg. Räten darzustellen und durchzubringen. Dabei dürfen die Parlamentarier nicht hinters Licht geführt werden. Es muss ihnen vor Augen geführt werden, dass mit den vorgeschlagenen Lösungen sie den richtigen Weg nach Rom finden.

Führen heisst somit begleiten, zwar die Fäden, das Steuer in der Hand behalten, aber zuhören, aufeinander eingehen, eine konstruktive Debatte im Hinblick auf ein gemeinsames Ziel führen. Es scheint, also ob es dem neuen Sozialminister gelungen sei, das Verhandeln am runden Tisch – unter Ausschluss der veröffentlichten Meinung – zu Resultaten zu führen. So haben weder die SP noch die Bürgerlichen, weder die Invalidenverbände noch die Krankenkassen oder die Ärzte gegen die IV-, die AHV- und die KVG-Revision nach deren Verabschiedung im Parlament dagegen lauthals opponiert. Führen bedeutet damit, alle Beteiligten motivieren, von allen einen Beitrag fordern.

In der paritätisch geführten Vorsorgeeinrichtung stellt sich die Führungsaufgabe ähnlich wie in der Politik. Es gilt in der beruflichen Vorsorge, in der Solidargemeinschaft, die unterschiedlichen Interessen der aktiv Versicherten, der Arbeitgeber und der Rentner auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. In der Vorsorgeeinrichtung ist das Ziel in Artikel 71 BVG vorgegeben: Sicherheit, genügender Ertrag, angemessene Verteilung der Risiken und ausreichende Liquidität. So fordert die Strukturreform in Artikel 51a BVG vom obersten Organ der Vorsorgeeinrichtung die Gesamtleitung und präzisiert in 14 Punkten die Verantwortung des obersten Führungsorgans. Die Aufgaben sind damit klar vorgegeben. Je nach individueller Kassenstruktur, je nach Risikofähigkeit aber auch Risikobereitschaft wird die Vorsorge ausgestaltet. Ein sozial verantwortungsbewusster Arbeitgeber wird sich dabei anders verhalten als eine auf kurzfristigen Erfolg ausgerichtete Firma. Ein von ideologischen Vertretern der Gewerkschaften dominierter Stiftungsrat wird die Pensionskasse anders beeinflussen als eine Vertretung von konsensorientierten Arbeitnehmern. Aber auch jeder einzelne Arbeitnehmende muss mit der Unterschrift unter seinen Arbeitsvertrag sich im Klaren sein, welchen Arbeitgeber und damit auch welche Vorsorgeeinrichtung er mit seiner Anstellung ausgewählt hat. Auch er nimmt dabei seine Verantwortung wahr, nämlich die Führung über seine Arbeitswelt, sein Arbeitsleben. Führung beginnt somit stets bei jedem Einzelnen. Jedes einzelne Individuum trägt zur Führung in der Gruppe, im Verband, in der Unternehmung bei. Schliesslich trägt das Individuum in der direkten Demokratie auch als Stimmbürgerin, als Stimmbürger mit seinem, mit ihrem Abstimmungs-, mit Wahlverhalten zur Weiterentwicklung der Gemeinschaft und damit an der Mitverantwortung, an der Gesamtführung bei.

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Familienzulagenregister: Kosten übernimmt der Bund

Im Jahre 2007 überwiesen Nationalrat Andreas Zeller (FDP/SG) und Ständerat Fritz Schiesser (GL/FDP) eine Motion, die zur Vermeidung von Doppelbezügen von Kinderzulagen ein zentrales Register für die Familienzulagen verlangte (vgl. AWP Nr. 5/10). Entgegen dem Antrag des Bundesrates und des Ständerates wird nun der Bund sowohl die Investitions- (3,8 Mio) wie auch die jährlichen Betriebskosten (1,7 Mio) dieses von der Zentralstelle der AHV in Genf geführten Registers übernehmen. Erst in der Differenzbereinigung in der Sommersession konnte das Gesetz verabschiedet werden. Es tritt auf Anfang 2011 in Kraft.

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Familienergänzende Kinderbetreuung: 120 Mio vom Bund

Entgegen dem Antrag des Bundesrates will der Nationalrat das im Jahre 2003 für acht Jahre vorgesehene Impulsprogramm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung um weitere 4 Jahre bis 2015 verlängern und dafür 120 Mio Franken Subventionen zur Verfügung stellen.
Merlotgetränkt lancierte das Parlament im Jahre 2001 ein Impulsprogramm zur Förderung von Kinderkrippen, Tagesschulen, Horten und Mittagstischen, denn diese Aufgabe gehörte eigentlich in die alleinige Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Von den ab 2003 bis 2007 zur Verfügung gestellten 200 Mio Franken wurden anfänglich lediglich 80 Mio Franken abgeholt. Das Parlament kürzte danach den Kredit auf 120 Mio Franken. In der jüngsten Zeit überstiegen allerdings die Gesuche den Kreditrahmen, weshalb der Bundesrat das Anreizprogramm gekürzt weiterführen wollte. Gemäss dem Antrag des Bundesrates sollten nur noch neue Institutionen und nur Plätze für Kinder in Institutionen im Vorschulalter mit 80 Mio Franken gefördert werden. Der Nationalrat hat nun entschieden, das volle Programm um weitere vier Jahre und mit 120 Mio Franken weiterzuführen. Das Geschäft geht an den Ständerat, der wohl seinen Kantonen kaum 120 Mio Franken vorenthalten wird.

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Erwerbsersatzordnung (EO): Erhöhung des Beitragssatzes

Auf den 1.1. 2011 bis Ende 2015 wird der Beitragssatz der Erwerbsersatzordnung (EO) von heute 0,3 auf 0,5 Lohnprozente angehoben. Damit wird den zusätzlichen Ausgaben der EO, die durch die Mutterschaftsversicherung entstanden sind, Rechnung getragen. Weil die Reserven des EO unter den gesetzlichen Mindeststand einer halben Jahresausgabe gesunken sind, muss der Beitrag erhöht werden. Der Bundesrat wird vor Ablauf der befristeten Beitragserhöhung die Situation neu beurteilen und die nötigen Massnahmen für die Zeit nach 2015 treffen.

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